Rainer Wieland (EVP/CDU): Europäisches Parlament: mehr Befugnisse im Untersuchungsrecht

23.05.2012

Das Untersuchungsrecht ist wesentlicher Bestandteil der Kontrollbefugnisse des Parlaments. Trotz seiner Erhebung in den Rang des Primärrechts (Vertrag von Maastricht) werden die Befugnisse eines Untersuchungsausschusses dem politischen Gewicht und den Bedürfnissen und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments nicht gerecht. Hinzu kommt, dass unter den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Verfahrens, der Einsetzung, der Arbeitsweise und der Befugnisse der Untersuchungsausschüsse bestehen.

"Der Vertrag von Lissabon hat das Parlament mit Initiativrecht zum Einsetzen eines Untersuchungsausschusses ausgestattet, aber seine Handlungsmöglichkeiten sind weiterhin sehr gering. Wenn das Parlament kein zahnloser Tiger sein will, braucht es erweiterte Befugnisse, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Zeugenvorladung und wirksame Sanktionen bei Falschaussagen", so der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Rainer Wieland (CDU).

Des Weiteren hat die EVP-Fraktion erreicht, dass der Ausschuss entscheidet, ob Zeugen öffentlich oder nicht-öffentlich angehört werden und sich erfolgreich für die Möglichkeit, auf Grundlage neuer Fakten ohne Wartezeit einen neuen Untersuchungsausschuss gründen zu können, eingesetzt.

Durch den Einsatz eines Untersuchungsausschusses soll das Europäische Parlament in der Lage sein, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken.

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