Bundesjustizministerin scheitert an deutschem Gesetzesentwurf / EU wird Deutschland vor EU-Gerichtshof verklagen / Strafzahlungen in Millionenhöhe
Die Weigerung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich in deutsches Recht umzusetzen, wird zu einer Verschleuderung von Steuergeld führen. Heute um Mitternacht läuft eine von der EU-Kommission an Deutschland gestellte Frist ab, die aller Voraussicht nach Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe bedeutet. Bis heute hat die Ministerin keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. "Es ist eigentlich unvorstellbar, dass sich ausgerechnet die Justizministerin über Recht und Gesetz hinwegsetzt in vollem Bewusstsein, dass dies dem deutschen Steuerzahler auch noch Millionen kostet", sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss.
"Das zentrale Argument der Ministerin, erst einmal eine Neufassung der EU-Richtlinie abzuwarten, hat keine Substanz. Die Kommission hat bereits ihre Ideen zur Neuausrichtung veröffentlicht. Es ist mir absolut unverständlich, wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger eine solch zögerliche Haltung an den Tag legen kann, wohl wissend, dass der Steuerzahler bluten muss", so Voss.
"Berlin muss doch nur mal einige Kilometer weiter nach Österreich blicken. Hier gibt es bereits ein adäquates Gesetz, welches Schutz gewährt und Grundrechte einhält. Die österreichischen Gesetzgeber halten nicht nur vorbildlich die Vorgaben aus Brüssel, sondern auch aus Karlsruhe ein. Aber selbst mit dem Ultimatum aus Brüssel im Rücken schafft es die Ministerin nicht Deutschlands Verpflichtungen im europäischen Rahmen nachzukommen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
"Noch schlimmer ist, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger es nicht schafft, Ihrer Verpflichtung den Menschen in Deutschland gegenüber nachzukommen. Vorratsdatenspeicherung wird von Experten als ein effektives Mittel im Kamp gegen Terrorismus und Schwerkriminalität angesehen", so Voss.
Die EU Kommission hatte Deutschland eine Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gesetzt, die in der Nacht zum Freitag (Mitternacht) ausläuft. Danach könnte die Kommission die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. In letzter Konsequenz drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.
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