Mehr Datenschutz und Rechtssicherheit für EU-Bürger und -Airlines / Vergleiche mit dem SWIFT-Abkommen Unsinn
Der Innenausschuss des Europaparlaments hat heute das überarbeitete Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA gebilligt. "Auch wenn wir Europäer nicht alles durchsetzen konnten, haben die USA einen großen Schritt auf uns zu gemacht. Insbesondere bei der Speicherzeit, dem Anwendungsbereichs, dem Rechtsschutz, der Methode des Datentransfers und der Behandlung sensibler Daten wird das deutlich erkennbar", sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut.
Nicht nachvollziehbar ist für den stellvertretenden EVP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber (CSU) das Abstimmungsverhalten der Liberalen, Grünen und linken Fraktionen. "Wer heute gegen das Abkommen votiert har, lässt sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Fluggesellschaften in einem Nebel der Rechtsunsicherheit zurück."
"Die Gegner des Abkommens verkennen völlig, dass die USA als souveräner Staat grundsätzlich berechtigt ist, von in ihr Land Einreisenden diejenigen Informationen und Daten abzufragen, welche sie für notwendig erachten. Es wäre auch völlig falsch zu glauben, dass ohne das Abkommen keinerlei Daten mehr übertragen würden. Wir können lediglich den Rahmen der Datenschutzstandards bestimmen und der wäre ohne das Abkommen weitaus niedriger", sagte Voss.
"Fluggastdatensätze sind schlicht ein effizientes und wichtiges Mittel im Anti-Terrorkampf. Die Datenschutzstandards sind nun wesentlich höher als beim Vorgängerabkommen. Immer wieder zitierte Vergleiche mit dem sogenannten Swift-Abkommen sind Unsinn. Das eine Abkommen hat mit dem anderen in Systematik und Ausgestaltung nichts zu tun", so der CSU-Europaabgeordnete Weber.
PNR (Passenger Name Records) sind Fluggastdatensätze, die von den Fluggesellschaften pro Passagier angelegt und in den computergesteuerten Buchungs- und Abfertigungssystemen gespeichert werden. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sein endgültiges Votum voraussichtlich am 19. April in Straßburg abgeben. Die Zustimmung des Parlaments wurde durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon notwendig, der vorsieht, dass internationale Verträge der EU die Billigung durch ihre Volksvertretung brauchen.
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