Behandlung langfristiger Versicherungsverbindlichkeiten ändern / Erleichterungen bei Berichtspflichten / Abstimmung EP-Wirtschaftsauschuss
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments unterstützt die Reform der EU-Richtlinie zu Versicherungen ("Solvency II"). "Wir haben ein gelungenes Paket an Maßnahmen zusammengestellt. Ziel ist, dass der Versicherungssektor weiterhin, und auch in Krisenzeiten, langfristige Garantien zu Gunsten der Versicherungsnehmer aussprechen kann und als langfristiger Investor am Markt tätig bleibt", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Burkhard Balz (CDU), dessen Vorlage mit 38 von 43 Stimmen angenommen wurde.
Eine Auswirkungsstudie der EU-Kommission hatte offenbart, dass bei "Solvency II" Nachbesserungen bei der Behandlung langfristiger Versicherungsverbindlichkeiten nötig sind. "Wir haben nun ein Paket aus mehreren Elementen geschnürt, das künstliche Marktvolatilitäten besser handhabbar machen und pro-zyklischem Verhalten entgegenwirken soll. Unser Ziel war und ist eine europäische Lösung, doch wurde auch den Besonderheiten der nationalen Versicherungsmärkte Rechnung getragen", sagte Balz zum Abstimmungsergebnis. Nach spätestens fünf Jahren soll die Anwendung von der Europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA überprüft werden.
Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, dass die wesentlichen Elemente zur Bewertung langfristiger Verbindlichkeiten auf die Ebene der Rahmenrichtlinie gehören, darunter die Festschreibung der Extrapolation: "Die Attraktivität von Lebensversicherungen hat eine wesentliche sozialpolitische Komponente. Deshalb haben wir heute mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, diese Entscheidungen auf der politischen Gesetzgebungsebene zu treffen und nicht den Beamten der Kommission zu überlassen", so Balz.
Für kleinere Versicherungsunternehmen hat Balz Erleichterungen bei den Berichtspflichten durchsetzen können. "Kleine Anbieter müssen mit der Umstellung auf Solvency II ohnehin ein Mammutprojekt stemmen. Da müssen vierteljährliche Berichtspflichten und Einzelberichte zu sämtlichen Vermögenswerten nicht zwingend sein", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten den Ver-sicherungsunternehmen zwei Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf die aufwändigen Solvency II-Berichtsformate geben können. Am 11. April sollen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung der Richtlinie beginnen.
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