Godelieve Quisthoudt-Rowohl (EVP/CDU): Außenhandel: EP beschließt schnelleren Schutz gegen Dumpingpreise und unerlaubte Subventionen

14.03.2012

Europäisches Parlament verkürzt Fristen für Anti-Dumping und Anti-Subventionsverfahren um einen Monat / EU-Kommission soll innerhalb von fünf Tagen Sofortmassnahmen erlassen können

Europas Unternehmen sollen künftig besser vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden können. Das Europäische Parlament beschloss heute mit breiter Mehrheit kürzere Fristen für die Anti-Dumping-Verfahren der EU-Kommission. Auch gegen unerlaubte Subventionen für nichteuropäische Unternehmen soll die EU-Kommission künftig schneller vorgehen.

"Bei Preisdumping soll die EU-Kommission spätestens nach 14 Monaten Gegenmaßnahmen beschließen. Die Prüfung, ob gegen unerlaubte Subventionen außereuropäische Wettbewerber vorgegangen wird, soll spätestens nach 12 Monaten beendet sein. Die Frist für beide Verfahren soll damit um einen Monat verkürzt werden, damit Europas Unternehmen mehr Planungssicherheit bekommen", betonte die zuständige Parlamentsberichterstatterin Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU).

Zudem stärkt das Europäische Parlament die Möglichkeit der EU-Kommission, in Handelsfragen künftig schnell Sofortmassnahmen gegen Dumpingpreise und unerlaubte Subventionen ergreifen zu können. Dazu soll die EU-Kommission künftig auf Antrag eines EU-Mitgliedstaates innerhalb von fünf Tagen einen Beschluss über Gegenmaßnahmen fassen können, ohne vorher den zuständigen Ausschuss der Mitgliedsstaaten konsultieren zu müssen.

"Damit kann die EU-Kommission bei Handelsentscheidungen schneller reagieren als bisher. Dies ist wichtig, damit die EU sofort auf Preisdumping oder unerlaubte staatliche Subventionen reagieren kann. Eine schnellere Reaktionsfähigkeit der EU erhöht den Schutz für Europas Unternehmen", so die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU).

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