Kurt Lechner (EVP/CDU): Einfacheres Vererben und Erben in Europa

13.03.2012

Wahlmöglichkeit und gegenseitige Anerkennung / Wesentlicher Beitrag für die Rechtskultur / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung

Erben und Vererben in Europa wird künftig einfacher. Das Europaparlament verabschiedete heute in Straßburg eine neue EU-Verordnung, auf  deren Inhalte sich Parlament und Mitgliedstaaten nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten. "Das ist ein echter Meilenstein in der europäischen Rechtskultur. Wir bekommen enorme Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbpraxis in Europa und mehr Rechtssicherheit", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments zur neuen Erbrechtsverordnung, Kurt Lechner (CDU).  

Die Verordnung, die voraussichtlich ab Sommer 2015 gelten soll, legt das anwendbare Erbrecht im Todesfall fest und schafft einen Europäischen Erbschein (Nachlasszeugnis). "Wenn Bürger über Vermögen in einem anderem Land verfügen oder in einem anderen als ihrem Heimatland leben, können derzeit auf ihren Nachlass mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden mit gegensätzlichen Ergebnissen und unvereinbaren Gerichtsentscheidungen. Die Erben stehen vor unlösbaren Konflikten, mehrfachen Nachlassverfahren und verlieren Zeit und Geld. Eine vernünftige und rechtssichere Nachlassplanung ist derzeit so gut wie unmöglich", so Lechner.

Mit der Verordnung wird ein grundlegend neues und für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten einheitliches Regelwerk geschaffen. Künftig kann jeder Bürger sein Heimatrecht als das für seinen Nachlass maßgebliche Erbrecht wählen. Tut er dies nicht, gilt das Erbrecht des Staates, in welchem er zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt (gewöhnlicher Aufenthalt) hatte.  Dieses Erbrecht gilt einheitlich für den gesamten Nachlass, also auch in einem anderen Land. In der Regel werden die Gerichte des Staates zuständig sein, dessen Erbrecht anwendbar ist, und die Entscheidungen gelten EU-weit. Schließlich wird ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches als Nachweis der Erbfolge etwa bei Grundbüchern oder bei Käufen und Verkäufen verwendet werden kann.

"Alle EU-Bürger können künftig ihren Nachlass nach ihrem Willen zuverlässig gestalten und für die Erben wird die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses deutlich vereinfacht, was Zeit und Kosten spart", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Dänemark, Großbritannien und Irland wollen sich zunächst nicht beteiligen, können aber später noch mitmachen. "Das wäre wünschenswert. Schließlich wird weder die Erbschaftsteuer angetastet noch das jeweilige nationale Erbrecht", so Lechner.

Für weitere Informationen:
Kurt Lechner MdEP, Tel. +33 388 17 7826
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +33 388 17 4306 oder +32 478 215372