Dieter-L. Koch (EVP/CDU), Werner Kuhn (EVP/CDU): Stärkung der Rechte für Flugreisende

28.02.2012

Schutz von Passagieren und Flugunternehmen durch eindeutige Bestimmungen

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments sprach sich heute für eine bessere Anwendung der Rechte von Flugreisenden aus. "Die bestehende Verordnung weist noch zu viele Schwachstellen auf. Bislang können sich Passagiere nicht sicher sein, bei Gepäckverlust, Verspätungen oder gar Ausfällen von Flügen zu ihrem Recht zu kommen. Es ist absolut notwendig, die Entschädigungsleistungen im Flugverkehr auf dieselbe Stufe zu stellen wie bei Bus- oder Bahnreisen. Die Rechte der Reisenden sollte sich nicht aufgrund verschiedener Verkehrsträger verändern", erklärt der stellvertretende Koordinator im Transportausschuss, Werner Kuhn.

Der Bericht weist darauf hin, dass Reisende oft nicht um ihre Rechte wissen, es zudem am Zugang zu Beschwerdeverfahren mangelt und es keine EU-einheitliche Auslegung und Durchsetzung der Fluggastrechte gibt. "Es kann nicht sein, dass im Fall einer Beschwerde der Kunde zwischen drei Monaten und einem Jahr auf eine Antwort warten muss. Unsere Vorstellung ist es, die Rechte für die Passagiere transparent zu machen sowie für Ansprechpartner vor Ort zu sorgen, an die sich die geschädigten Personen unkompliziert wenden können", so der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Dieter-Lebrecht Koch. Er weist nicht nur Flughäfen und Fluggesellschaften, sondern auch den Reisebüros eine Informationspflicht zu. Darüber hinaus erwartet Koch eine Internetplattform in allen offiziellen EU-Sprachen sowie Formaten, die den Zugang von Menschen mit Behinderungen entsprechen.

Entscheidend sei laut Kuhn eine einheitliche Auslegung und Durchsetzung auf nationaler Ebene: "Das Recht der Flugpassagiere darf innerhalb der EU nicht variieren, sondern muss in gleicher Weise einklagbar sein. Ist dies nicht gewährleistet, sind die Kunden frustriert und letztendlich führt eine nationale Auslegungsweise zu Wettbewerbsverzerrungen im Luftverkehr". Nationale Durchsetzungsstellen sollen deshalb eine harmonisierte und effiziente Anwendung der Verordnung sicherstellen.  Allerdings seien mit den Rechten auch Pflichten für die Passagiere verbunden: "Es sollte selbstverständlich sein, dass Reisende pünktlich erscheinen, alle Papiere bereithalten und jeder seinen Teil dafür tut, für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen", so Koch.

"Die Verordnung wird durch ihre Erneuerung konkreter und klarer. Für den Umgang mit persönlichen Reisedaten wird ein höherer Schutz erreicht. Ein Mehr an Rechtssicherheit nutzt nicht nur den Passagieren, sondern schützt auch die Unternehmen des Flugverkehrs", so die beiden Europaabgeordneten abschließend.

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