Wichtiger konkreter Vorschlag für das Zusammenwachsen im Binnenmarkt

14.02.2012

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit dem Bericht des Europaabgeordneten KurtLechner (CDU/EVP) über die Richtlinie über die Verknüpfung von Zentral-, Handels und Gesellschaftsregistern zugestimmt. Künftig sollen die Handelsregister direkt elektronisch miteinander kommunizieren, zB eine Hauptniederlassung mit ihrer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Auch Bürger, Unternehmer und Berater können dann einfach grenzüberschreitend  Einsicht in Handelsregister nehmen. Dies ist ein konkreter wirtschaftlicher Fortschritt im Binnenmarkt.

Die Richtlinie schafft die Voraussetzung für die Errichtung einer Plattform, die in öffentlich- rechtlicher Verantwortung von der europäischen Kommission geführt  werden wird. Die Teilnahme an der Verknüpfung ist für alle Mitgliedstaaten zwingend.

Über das "e-justice-Portal" wird man Zugang zu einem Kern von Unternehmensinformationen kostenlos und in allen Amtssprachen erhalten. Die Handelsregister werden weiterhin national geführt, harmonisiert werden lediglich der Zugang und der Austausch. Wegen der unterschiedlichen rechtlichen Bedeutung der Inhalte muss gleichzeitig immer darauf hingewiesen werden, welchen rechtlichen Stellenwert diese Informationen haben.

Im Gesetzgebungsverfahren haben Rat und Parlament eng zusammengearbeitet, so dass auf eine weitere Lesung verzichtet werden kann.

Mit dieser Abstimmung wurden lediglich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. In der nächsten Phase sind nun bis zum Funktionieren der Plattform eine Reihe von technischen Details von den Experten der Kommission und den Mitgliedstaaten zu klären und umzusetzen.

Kurt Lechner (CDU/EVP)
Büro Kurt Lechner, MdEP
Tel.: +32 2 2847826,
e-Mail: kurt.lechner [at] europarl.europa.eu