Horizontaler Ansatz schafft Rechtssicherheit / Keine amerikanischen Folterinstrumente / Öffentlich-rechtliche Durchsetzung steht im Vordergrund
Heute hat sich das Europäische Parlament mit breiter Mehrheit für einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen für Sammelklagen ausgesprochen. Die Bündelung einer großen Vielzahl einzelner Ansprüche im Wege einer Sammelklage kommt vor allem für geringe Schäden in Betracht, wenn sich die individuelle Verfolgung eines niedrigen Schadensersatzanspruches etwa aufgrund der hohen Gerichtskosten nicht lohnt.
„Seit Jahren arbeitet die Europäische Kommission an Richtlinien für Sammelklagen im Kartell- und Verbraucherschutzrecht und weitere Generaldirektionen liebäugeln bereits mit entsprechenden Maßnahmen. Wenn wir den Zugang zum Recht wirklich vereinfachen wollen, müssen diese Arbeiten zusammengeführt werden. Ansonsten droht eine Rechtszersplitterung, die mit besserer Rechtssetzung wenig zu tun hat. Zwei plus x unterschiedliche Vorschläge würden der Rechtssicherheit einen Bärendienst erweisen. Wir brauchen ein verbindliches horizontales Instrument, das ein für allemal den Rahmen für Sammelklagen auf europäischer Ebene festlegt", sagte der Berichterstatter und Vorsitzende der Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne (CDU).
"Der Rechtsrahmen muss vor allem die europäischen Verfassungstraditionen berücksichtigen. Daher sind Klagen im Namen unbekannter Opfer (opt-out) von vornherein auszuschließen. Auch darf es weder Strafschadensersatzzahlungen noch Erfolgshonorare geben. Solche amerikanischen Folterinstrumente, die eher die Taschen klagewilliger Anwälte füllen, als Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen, sind in Europa nicht willkommen“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
"Viele Beteiligte müssen sich endlich von der Mär verabschieden, dass Sammelklagen der Heilsbringer für Verbraucher sind. Vor allem im Wettbewerbsrecht sind es die Behörden, die wirksam gegen Kartelle vorgehen. Ihre Rolle muss aufgewertet werden, anstatt dem Irrglauben zu erliegen, über Sammelklagen auch zur Durchsetzung des Kartellrechts beizutragen. In Europa muss weiterhin die staatliche Durchsetzung des Rechts im Vordergrund stehen, private Hilfssheriffs sind hier nicht zu gebrauchen“, so Lehne.
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Klaus-Heiner Lehne MdEP, Tel. +32 228 45047