"Bei der Reform des Beamtenrechts muss das Europäische Parlament seinen Einfluss nutzen", fordert die Berichterstatterin im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle. Erstmals seit 2004 wird das Beamtenrecht wieder reformiert. "Die Vorschläge der Kommission erfüllen einige Parlamentsforderungen bei Einsparungen, gehen nicht aber das Grundübel eines wenig modernen, bürokratischen Personalrechts an".
Das Personalstatut umfasst rund 190 Seiten - allein in der Kommission haben die Personalabteilungen 2.400 Stellen. "Allein die Durchführungsbestimmungen zur Urlaubsregelung umfassen über 50 Seiten, ohne dass die Kommission in Sachen Vereinfachung etwas vorgelegt hätte", bedauert Gräßle. Eine Modernisierung des Beförderungssystems habe die Kommission ebenfalls nicht unternommen. Sie halte es für wichtig, die Automatik der Beförderung zu überdenken.
Gräßle anerkenne die Einsparungen der Kommission - rund 400 Mio. Euro pro Jahr durch längere Wochenarbeitszeit bei den Gehältern (37,5 h pro Woche auf 40 h; Streichen von Reisetagen) und rund 600 Mio. Euro bei den Pensionen (Erhöhung der Lebensarbeitszeit von 63 auf 65 Jahre), Sie bedauere, dass diese Zahlen nicht aufgeschlüsselt und im Detail nachvollziehbar und verfügbar gemacht werden. Vor allem bei der jährlichen bezahlten Heimreise (bisher Eisenbahn 1. Klasse, neu Pauschale) sei es nicht klar, ob wirklich gespart werde: "Es ist inakzeptabel, gelobt werden zu wollen, ohne genau zu zeigen, dass man das Lob auch verdient." Nichts unternommen hat die Kommission bei den sog. Büroschließtagen, die jedem EU-Mitarbeiter in diesem Jahr 9 zusätzliche bezahlte Ferientage verschafft; Die Kosten dafür liegen bei rund 90 Mio. Euro.
Außerordentlich bedauere sie, dass im Bereich der Mitarbeiter in Drittstaaten außerhalb der EU (Auswärtiger Dienst und Kommission; Annex X des Statuts) keinerlei Änderungen vorgelegt wurden. "Der Auswärtige Dienst beklagt sich über zu wenige Mitarbeiter. Wenn man Urlaub, Sonderurlaub, Altersurlaub, Schließtage und Reisetage zusammenzählt, haben EU-Mitarbeiter in manchen Ländern praktisch nur eine Halbtagsstelle". Zusammen mit dem nur in der Kommission gewährten Freizeitausgleich seien in drei Ländern 108 Urlaubstage pro Jahr möglich, in 5 weiteren Ländern bis zu 103 Urlaubstagen, in 8 weiteren Ländern bis zu 98 Tage, in 14 weiteren 93 Tage. Die Basiszahl für alle Mitarbeiter in Drittstaaten ist 53 Tage, also 10 Wochen und drei Tage.
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