Christa Klaß (EVP/CDU): Europaparlament setzt strenge EU-Standards für Biozide durch

19.01.2012

Zulassung nur unter strikten Auflagen / Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Biozidbehandlung / Erstmalige EU-Verordnung verabschiedet

Nach über zweijährigen Verhandlungen hat das Europaparlament heute die neue EU-Verordnung zu Biozidprodukten verabschiedet. "Mit den neuen Vorgaben sorgen wir für mehr Sicherheit für die Anwender, die Verbraucher und die Umwelt. Und das zu den gleichen hohen Standards überall in der EU", sagte Berichterstatterin des Europaparlaments, Christa Klaß (CDU).

Biozide werden hauptsächlich im Hygiene- und Reinigungsbereich angewendet und schützen vor Bakterien, Ungeziefer und Vorratsschädlingen. Biozide finden aber auch als Schutz- und Konservierungsmittel Verwendung, etwa in Farben oder Holzschutzmitteln. Bisher waren die Wirkstoffprüfung und die Produktzulassung nicht EU-einheitlich geregelt. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Biozidprodukte zugelassen.
 
"Biozide sind unverzichtbar für den hohen Hygiene- und Gesundheitsstandard unserer Gesellschaft. Sie haben eine Wirkung- und somit auch eine Nebenwirkung.  Deswegen brauchen wir eine strenge Regulierung, in der Nutzen und Gefahr gut abgewogen sind. Die langen Beratungen mit Rat und Kommission haben vernünftige Lösungen gebracht. Strenge Ausschlusskriterien für krebserregende, fortpflanzungsschädigende und erbgutverändernde Stoffe wurden festgelegt. Mit Bioziden behandelte Ware muss gekennzeichnet werden. Wo Nanomaterialien drin sind, muss auch Nano draufstehen. "Dem Ziel eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes für Biozidprodukte sind wir mit den neuen Regelungen für die gegenseitige Anerkennung und für die EU-Zulassung ein bedeutendes Stück näher gekommen", so Klaß.  

Die EU-Zulassung wird produktgruppenabhängig stufenweise bis 2020 eingeführt. Nationale Ausnahmen von der gegenseitigen Anerkennung und der Unionszulassung sind nur aufgrund klarer Kriterien möglich. Aus Drittstaaten importierte Waren dürfen nur noch mit hier zugelassenen Wirkstoffen behandelt sein. "Die neue EU-Regelung bringt somit den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und den Herstellern einen verlässlichen Rechtsrahmen für den gesamten europäischen Binnenmarkt" sagte die CDU-Europaabgeordnete. Die neue Biozidzulassungsverordnung tritt im September 2013 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.

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