Mangelnde Sachkenntnis durch Falschmeldungen verbreitet
Entgegen der weit verbreiteten Meldungen über das Ende der Irreführung von Verbrauchern über die Zusammensetzung von Fruchtsäften führte die Medienberichterstattung zu den am 14. Dezember 2011 vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungen der Fruchtsaft-Richtlinie zu Fehlinformationen der Verbraucher.
"Es ist schon überraschend", so die Europaabgeordneten Dr. Horst Schnellhardt und Dr. Renate Sommer (beide EVP / CDU), "wie eine Verhandlungsergebnis, das kaum noch den Vorstellungen des verantwortlichen Ausschusses entspricht, in den Medien als Erfolg verkauft wird. In den abschießenden Stellungnahmen und Publikationen des Europäischen Parlamentes werden Änderungen als neue Errungenschaften bewertet, die auch unter den derzeit gültigen Regeln schon Bestand hatten."
"Auch die Regelungen der Fruchtsaft-Richtlinie aus 2001 erlauben es nicht, eine Mischung aus 90% Apfelsaft und 10% Erdbeersaft als Erdbeersaft zu verkaufen. Schon jetzt muss ein solcher Saft entsprechend des Verhältnisses der Früchte die Verkehrsbezeichnung 'Apfel-Erdbeer-Saft' tragen. Selbst Mandarinensaft konnte nur zu Orangensaft hinzugefügt werden, wenn dies im Namen des Saftes auch angegeben ist", erklären Schnellhardt und Sommer.
"Der Wunsch des zuständigen Ausschusses im Parlament, der darüber hinaus gefordert hatte, dass auch die Abbildungen auf dem Etikett eines Saftes seiner Zusammensetzung entsprechen müssen, wurde im Kompromiss nicht aufgenommen, obwohl dies von einigen als neuen Vorteil für den Verbraucher so dargestellt wird. Die vor wenigen Wochen verabschiedete Verordnung zur Lebensmittelinformation gibt zwar vor, dass Abbildungen nicht irreführend sein dürfen. Sie kann dies aber nicht im Detail für jeden einzelnen Sektor wie die Fruchtsaftbranche regeln. Zur Wiedergabe des Mengenverhältnisses der verschiedenen Fruchtsorten in einem Saft macht die Lebensmittel-Informationsverordnung keine Vorgaben", so Schnellhardt und Sommer weiter.
"Wenn man in den Verhandlungen mit Rat und Kommission nicht die gewünschten Ziele erreicht, sollte man den Mut haben, dies auch öffentlich zuzugeben oder das Thema in den verantwortlichen Ausschuss zurückweisen. Eine solche Beschönigung der Tatsachen führt den Verbraucher stärker in die Irre, als die bisherigen Regeln es erlaubten", resümieren Schnellhardt und Sommer abschließend.
Für mehr Informationen:
Büro Horst Schnellhardt MdEP, Tel. +32 228 47618
Büro Renate Sommer MdEP, Tel. +32 228 47383