Prozeduren verkürzen / Deutschen Ausbildungsstandard bei Krankenpflegern nicht opfern / Flexibilität bei mobilen Berufen / Vorschlag der EU-Kommission
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Möglichkeit der Ausübung des Berufes im EU-Ausland soll verbessert werden. Das sind die Kernpunkte des Vorschlags der EU-Kommission zur Überarbeitung der bestehenden EU-Richtlinie. Die EVP-Fraktion im Europaparlament will die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichern. "Das wichtigste Ziel ist, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger überall in der EU arbeiten können, wenn sie das möchten. Alle müssen den Binnenmarkt für sich nutzen können", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Andreas Schwab (CDU).
Die Kommission will elektronische Berufsausweise einführen, über dessen Einführung die Branchen selbst entscheiden sollen. "Wir wollen in den parlamentarischen Beratungen sicherstellen, dass es nicht zu überflüssiger Bürokratie in der Praxis kommt. Solche Ausweise müssen einen echten Mehrwert haben für den Binnenmarkt", so Schwab.
Für besonders qualifizierte Berufe im Gesundheitsbereich soll es aber zu keiner Vermengung unterschiedlicher Berufs- und Ausbildungsabschlüsse kommen. "Für Krankenpfleger und Hebammen etwa gibt es klare und bewährte Standards über die Ausbildungsdauer. Die Kommission muss nachweisen, warum eine Aufstockung der Mindestausbildungsdauer auf 12 Jahre notwendig sein soll", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Bei einer kurzfristigen Dienstleistungstätigkeit in sehr mobilen Berufsfeldern, die sich direkt an Verbraucher richtet, sollte die vorherige Meldepflicht entfallen. "Reiseleiter oder Sporttrainer können nicht bürokratische Kleinkriege führen, bevor sie sich in der EU auf Reisen machen. Hier werden wir im Gesetzgebungsprozess praxistaugliche Lösungen einbauen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen stammt aus dem Jahr 2005. Eine gestiegene Mobilität und der zunehmende Bedarf an Fachkräften machen eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig. Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen sich über die Neufassung einigen. "Bis Ende 2012 müssten die neuen Standards stehen", so Schwab.
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