Arbeitnehmerfreizügigkeit kann bis Ende 2013 beschränkt werden / Deutschland völlig grundlos am Pranger / Entschließung des Europaparlaments
Das Europaparlament hat heute eine Entschließung verabschiedet, in der es Mitgliedstaaten harsch kritisiert, die ihre Arbeitsmärkte noch nicht für Bulgaren und Rumänen geöffnet haben. Das Plenum fordert, dass diese Staaten die EU-Kommission im Detail davon überzeugen müssen, dass die Gefahr einer schweren Störung der Arbeitsmärkte tatsächlich gegeben ist, wenn die volle Freizügigkeit gilt.
"Damit soll eine Beweislastumkehr geschaffen und der Spielraum der Mitgliedstaaten drastisch reduziert werden. Beides lehne ich kategorisch ab. Ich lasse mich nicht vor den Karren rumänischer und bulgarischer Abgeordneter spannen, welche die Entscheidung der Bundesregierung von letzter Woche nicht akzeptieren, die Übergangsfristen bei der Freizügigkeit bis Ende 2013 zu verlängern", sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, stellvertretender Vorsitzender des Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europaparlaments.
"Deutschland steht grundlos am Pranger: Bulgarien und Rumänien haben im EU-Beitrittsvertrag zugesagt, dass die Mitgliedstaaten völlig eigenständig darüber entscheiden, ob sie eine Störung des Arbeitsmarktes für wahrscheinlich halten. Die EU-Kommission spielt in diesem Prozess bislang eine Statisten-Rolle. Wenn nun die Mitgliedstaaten zum Bittsteller der EU-Kommission degradiert werden sollen, weil sie von ihren vertraglichen Rechten Gebrauch gemacht haben, dann ist das schlechter Umgangsstil", so Mann.
"Die Entscheidung der Bundesregierung war sehr differenziert und findet meine volle Unterstützung. Für Geringverdiener und Langzeitarbeitslose in Deutschland sind schwerwiegende Arbeitsmarktstörungen zu befürchten. Für Fachkräfte aus Bulgarien und Rumänien wurde der deutsche Arbeitsmarkt hingegen geöffnet. Viele Unternehmen suchen händeringend gut ausgebildete Mitarbeiter. Hier ist keine Störung zu erwarten", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
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