Übergangsfrist bis Ende 2013 wird von Deutschland voll ausgeschöpft / Europaparlament forderte Aufhebung / Sprachprüfungen müssen bleiben
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien bis Ende 2013 beizubehalten, findet Unterstützung im Europaparlament. "Die Bundesregierung folgt damit nicht der Empfehlung des Europaparlaments vom Oktober, die Übergangsfristen vorzeitig aufzuheben. Dafür gibt es sehr gute Gründe: Eine vorschnelle Freizügigkeit hätte zu starken Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte und für Langzeitarbeitslose geführt", sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann.
"Ich begrüße, dass die Bundesregierung eine Sonderregelung für rumänische und bulgarische Fachkräfte mit Hochschulabschluss beschlossen hat. Für sie kann die Arbeitserlaubnispflicht ab Januar 2012 entfallen. Ich warne jedoch davor, Abstriche bei Sprachprüfungen im Bereich der Berufsanerkennungs-Richtlinie zuzulassen: Das Europaparlament hat im November gefordert, dass eine Berufsanerkennung auch ohne Nachweis von Sprachkenntnissen möglich sein soll. Ich bin dagegen, Deutsch als Arbeitssprache in den heimischen Unternehmen zu schwächen", so Mann.
"Insbesondere in der Gesundheitsversorgung wäre dies fatal. Patientenorganisationen warnen bereits vor zunehmenden Problemen mit mangelhaften Sprachkenntnissen. Die Zahl ausländischer Ärzte in Deutschland ist in den vergangenen zehn Jahren um über 70 Prozent gestiegen. Ich sehe keinen Spielraum für die Absenkung von Anforderungen. Im Gegenteil: Sprachprüfungen auf hohem Niveau sollten für ausländische Kräfte im Gesundheitssektor verpflichtend sein. Für die Wirtschaft gilt: Mangelnde Sprachkenntnisse erschweren in den Unternehmen die Integration und gefährden die Leistungsqualität", sagte Thomas Mann.
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