Thomas Mann (EVP/CDU), Dieter-L. Koch (EVP/CDU): "Wettbewerb darf nicht zu Lasten von Sicherheit und Qualität gehen!"

29.11.2011

EU-Kommission will Bodenverkehrsdienste liberalisieren

Am kommenden Donnerstag stellt die Europäische Kommission  das "Flughafenpaket" vor, das unter anderem die Anpassung der Richtlinie über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen vorsieht. Laut der Kommission soll die Öffnung des Marktzugangs für Bodenverkehrsdienste dazu beitragen, die Betriebskosten der Fluggesellschaften zu senken und die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern.

Der Berichterstatter für das Thema Bodenverkehrsdienste und Vizepräsident des Beschäftigungsausschusses, der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, warf der Kommission vor, im Bereich der Bodenverkehrsdienste Wettbewerb um jeden Preis zu wollen:
"Trotz Protestaktionen tausender Beschäftigter auf Flughäfen in ganz Europa hält die EU-Kommission stur an ihrem Plan fest, die Bodenverkehrsdienste stärker zu liberalisieren. Eine weitere Liberalisierung lehne ich entschieden ab. Wenn weitere Anbieter eine Zulassung erhalten, werden die Löhne noch stärker unter Druck geraten. Noch mehr Leiharbeitnehmer würden auf dem Vorfeld eingesetzt und Hunderte Festanstellungen gingen verloren. Die EU-Kommission geht über diese schwerwiegenden Einwände hinweg und will Wettbewerb um jeden Preis. Der Markt darf nicht über den Menschen gestellt werden! Lohndumping auf Kosten von Sicherheit und Qualität kann nicht im Interesse der Fluggäste sein. Arbeitnehmer und Flughäfen sind sich in der Ablehnung der Kommissions-Plane einig".

Dieter-Lebrecht Koch, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament mahnt: "Die Europäische Union sieht sich derzeit dringenderen Problemen gegenüber. Die geltende Gesetzgebung reicht aus, um den Passagieren eine reibungslose Abfertigung bei Flugreisen zu gewährleisten. Statt über neue Modelle der Bodenverkehrsdienste nachzudenken, sollte lieber die richtige und vollständige Umsetzung der aktuellen Vorgaben in den Mitgliedstaaten überprüft werden.

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