Monika Hohlmeier (EVP/CSU): Stärkerer Schutz für regionale Herkunftsbezeichnungen

15.11.2011

Europäischer Rechnungshof stellt Bericht vor / Berichterstatterin Monika Hohlmeier fordert Konsequenzen

Hofer Rindfleischwurst, Kulmbacher Bier und Hofer Bier sind "geschützte geografische Angaben", eine von zwei Herkunftsbezeichnungen, die durch die Europäische Union besonderen rechtlichen Schutz genießen. Regionalprodukte können unter bestimmten Bedingungen europaweiten Namensschutz erhalten, der sowohl die hohe Qualität garantiert als auch unlauteres Nachahmen verbietet. In seinem am heutigen Dienstag vorgestellten Sonderbericht setzt sich der Europäische Rechnungshof mit der Wirksamkeit des regionalspezifischen Schutzes auseinander.

Der Rechnungshof kommt in seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass sich Vorschriften und Kontrollen in den Mitgliedsstaaten stark unterscheiden und es keine gemeinsame Mindestanforderungen gibt. Monika Hohlmeier (EVP/CSU), Berichterstatterin zu diesem Prüfungsbericht im Haushaltskontrollausschuss des Europâischen Parlaments, mahnt eine Verbesserung der Verfahren an. "In Deutschland sind die Kontrollen sehr streng und das Verwaltungsverfahren dauert lang. Manch andere Länder gehen damit deutlich lockerer um. Die sich an das Verfahren auf JMitgliedsstaatenebene anschließende Bearbeitungsdauer in der EU mit jahrelangen Verfahren ist inakzeptabel und unübersichtlich. Es sollte europaweite Mindeststandards geben, die die drei zichtigsten Kriterien garantieren: 1. Schutz einer hohen Qualität. 2. Verbesserung des Verwaltungsverfahrens in dreierlei Hinsicht: Verringerung der langen Bearbeitungsdauer, Erhöhung der Transparenz  der verlangten Standards, Verringerung des zu hohen Verwaltungsaufwands, sowie 3. Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der Mindeststandards. Die Weiterentwicklung der Herkunftsbezeichnungen darf von der Kommission nicht zum Anlass genommen werden, statt der gemeinsamen Mindeststandards neue Kontrollebenen und Maximalstandards vorzuschreiben. Dies würde lediglich zu einer stärkeren bürokratischen Belastung in der Verwaltung der Mitgliedstaaten un bei den antragstellenden Unternehmen führen." Das bisherige sehr komplizierte Verfahren zur Erlangung des Namensschutzes stellt ein erhebliches Hindernis für Antragsteller dar.

Desweiteren hapert es bei der Vermarktung. Als weiteren großen Kritikpunkt führt der Bericht nämlich an, dass die Bezeichnungen "geschützte geografische Angabe" und "geschützte Urspurngsbezeichnung" bei Unternehmen und bei Verbrauchern eine zu geringe Bekanntheit haben. Monika Hohlmeier betont: "Beide Bezeichnungsarten würden eigentlich eine hervorragende Chance für die Bekanntmachung regionaler Spezialitäten bieten, gerade auch für hochwertige Produkte aus Oberfranken. Wenn jedoch Verfahren intransparent und hochkomplex sind und die Logos von der EU nicht bekannt gemacht werden, wer soll sie dann kennen oder beantragen? Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird, die Mindeststandards vergleichbar sind und somit die Möglichkeit des Namensschutzes für Produzenten leichter wird. Zudem sollten die Verbraucher über diesen Namensschutz informiert werden." Um dies zu gewährleisten, ist beispielsweise ein leicht zugänglicher und übersicht aufgebauter Onlineauftritt notwendig, durch den die EU vervielfältigbare Informationen in allen europäischen Sprachen zur Verfügung stellt. Monika Hohlmeier steht mit Kommission und Rechnungshof im Gespräch.

Für weitere Informationen:
Büro Monika Hohlmeier MdEP: Tel. +499571/758 38 28