Prozeduren verkürzen und Anerkennung beschleunigen / Unterschiedliche Qualifikationen nicht vermengen / Flexibilität bei mobilen Berufen
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Möglichkeit der Ausübung des Berufes im EU-Ausland soll verbessert werden. Das forderte heute das Europaparlament in Straßburg. In einem Forderungskatalog zur Überarbeitung der geltenden EU-Richtlinie sprechen sich die Abgeordneten für eine Verkürzung der Anerkennungsprozedur und eine Anpassung an neue Berufsbilder aus. "Das wichtigste Ziel ist, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger überall in der EU arbeiten können, wenn sie das möchten. Alle müssen den Binnenmarkt für sich nutzen können", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Andreas Schwab (CDU).
Für besonders qualifizierte Berufe im Gesundheitsbereich soll es aber zu keiner Vermengung unterschiedlicher Berufs- und Ausbildungsabschlüsse kommen. "Für Krankenschwestern und Hebammen etwa gibt es klare Standards über die Ausbildungsdauer", so Schwab. Bei einer kurzfristigen Dienstleistungstätigkeit in sehr mobilen Berufsfeldern, die sich direkt an Verbraucher richtet, soll die vorherige Meldepflicht entfallen. "Reiseleiter oder Sporttrainer können nicht bürokratische Kleinkriege führen, bevor sie sich in der EU auf Reisen machen. Da brauchen wir ganz klar praxistaugliche Lösungen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Die Abgeordneten fordern auch die Einführung eines freiwilligen Berufsausweises auf Basis des so genannten Binnenmarktinformationssystem. "Alles, was die Transparenz und Vergleichbarkeit verbessert, ist sinnvoll. Europa hat verschiedene Traditionen auch bei den Berufsbildern. Das muss nicht alles über einen Kamm geschert werden. Dort wo ein Aufgabenbereich klar abgegrenzt werden kann, darf es aber keine künstlichen Hindernisse bei Tätigkeiten im EU-Ausland geben", so Schwab.
Die EU-Kommission wird noch vor Jahresende einen neuen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen sich dann über die Neufassung der EU-Richtlinie zu Berufsqualifikationen einigen.
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