Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte / Harte Auflagen für Leerverkäufe / Neue Transparenzregeln für hochspekulative Finanzinstrumente
Hochspekulativen Finanzmarktgeschäften mit Staatsanleihen und Kreditausfallversicherungen wird künftig in der EU ein Riegel vorgeschoben. Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Verordnung zu Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen. „Durch den Einsatz des Parlaments konnten wir sehr strenge EU-weite Auflagen durchsetzen, um künftig destruktive Spekulation einzudämmen. Die neuen Transparenzregeln für zwei hochspekulative Finanzinstrumente werden künftig erheblich zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen", sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreute.
Bei Leerverkäufen von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen sind die Auflagen am striktesten. Nur wenn die Liquidität der Märkte für Staatsanleihen zum Erliegen kommen sollte, sind Ausnahmen möglich. Entsprechende Anträge müssen bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA angemeldet werden. "Das kommt einem De-facto-Verbot der ungedeckten Leerverkäufe für Staatsanleihen gleich. Was enorm wichtig ist, da die bisherigen Spekulationsmöglichkeiten den Kursverfall von Staatsanleihen künstlich beschleunigen können", so Ferber.
Mit Kreditausfallversicherungen können sich Anleger gegen den Ausfall von Staatsanleihen absichern, aber auch auf eine sich verschlechternde Kreditwürdigkeit von Staaten wetten. „Es ist im Sinne des Erfinders, dass Kreditausfallversicherungen für Staatsanleihen nur für Anleger gedacht sind, die auch Staatsanleihen halten. Alles andere ist Spekulation, die unkontrollierbare Wirkungen entfalten kann und deshalb zu Recht eingedämmt wird. Im Falle Griechenlands hat das die Spekulation auf eine Zahlungsunfähigkeit immer weiter angefacht. Um die Euro-Krise in den Griff zu bekommen brauchen wir diese einheitlichen Regeln", sagte der CSU-Finanzexperte.
Bei Leerverkäufen spekulieren Investoren auf den Kursverlust eines Wertpapiers. Spekulanten verkaufen ein Wertpapier, das sie gar nicht besitzen (ungedeckter Leerverkauf) oder sich geliehen haben (gedeckter Leerverkauf), um es später zu einem niedrigeren Kurs mit Gewinn zurückkaufen zu können. „Dieser Zockerei wird mit den neuen Regeln die das Europäische Parlament heute verabschiedet hat endlich ein Riegel vorgeschoben“, sagte der CSU-Europaabgeordnete. Die neue EU-Verordnung wird noch dieses Jahr in Kraft treten. Bisher gibt es unterschiedliche oder gar keine Regelungen auf nationaler Ebene für Leerverkäufe.
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