Werner Langen (EVP/CDU):Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Europawahl: einheitliches europäisches Wahlrecht nötig

09.11.2011

Langen: Abschaffung der 5-Prozent-Klausel schwächt deutschen Einfluss in Europa

Als Konsequenz der Abschaffung der 5-Prozent-Sperrklausel für Europawahlen durch das Bundesverfassungsgericht hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen (CDU) die Einführung eines europaweit einheitlichen Wahlrechts für das Europäische Parlament gefordert.

"Die Abschaffung der 5-Prozent-Klausel führt zu einer Zersplitterung des Europäischen Parlaments und schwächt dadurch sowohl den Einfluss Deutschlands in der Europäischen Union als auch die Funktionsfähigkeit der europäischen Institutionen".

Ein europaweites Wahlrecht kann auf Basis von Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch das Europäische Parlament vorgeschlagen werden, betonte Langen. Dies müsste Teil der Debatte über eine mögliche Änderung der EU-Verträge werden. Sollte die Einrichtung eines europaweiten Wahlgesetzes bis zur nächsten Europawahl nicht möglich sein, müsse der Bundesgesetzgeber über Alternativen nachdenken. Dazu müsse die Einrichtung von Direktwahlkreisen gehören.

Langen betonte, dass das Sondervotum von zwei der acht Richter den tatsächlichen Einfluss des Europäischen Parlaments besser wiedergebe als die Mehrheitsentscheidung. So sind die Richter Di Fabio und Mellinghoff der Auffassung, "dass die Senatsmehrheit durch eine zu formelhafte Auslegung der Prüfungsmaßstäbe den Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit politische Parteien nicht überzeugend gewichte. Der Senat ziehe den Gestaltungsspielraum des Wahlgesetzgebers zu eng und nehme eine mögliche Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments trotz dessen gewachsener politischer Verantwortung in Kauf".

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