Klaus-Heiner Lehne (EVP/CDU): Bundesverfassungsgericht kippt 5% Klausel

09.11.2011

Verfassungsrichter bemängeln Chancengleicheit / Wegfall der Sperrklausel beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments / Einheitliches europäisches Wahlrecht nötig

Als Reaktion auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Abschaffung der 5% Klausel bei Europawahlen erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses: „Das Bundesverfassungsgericht schwächt die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments. Abstimmungen im Europäischen Parlament richten sich nach der Fraktions- und nicht nach der Staatszugehörigkeit. Hier sind Mehrheiten mit anderen Fraktionen zu organisieren. Splitterparteien könnten diese Mehrheitsbildung gefährden. Wir brauchen aber keine Blockaden im Europäischen Parlament, sondern politische Mehrheiten, die sich den Herausforderungen stellen".

„Das Sondervotum trägt der Arbeitsweise des Europäischen Parlaments Rechnung und bestätigt seine gewachsene politische Bedeutung. Mit dem Wegfall der Sperrklausel droht nicht nur eine weitergehende Zersplitterung der politischen Parteien im Europäischen Parlament, sondern auch eine Schwächung der deutschen Interessenvertretung in Brüssel", so der CDU Abgeordnete.

"Natürlich müssen wir die höchstrichterliche Rechtsprechung akzeptieren und nun über die Konsequenzen nachdenken. Führte man die Argumentation des Urteils logisch fort, müsste das Bundesverfassungsgericht auch die Sperrklauseln für die Landtags- und Bundestagswahlen kippen, denn dort könnten überall große Koalitionen gebildet werden. Das Europäische Parlament ist nun gefordert, einen Entwurf für ein einheitliches europäisches Wahlrecht entsprechend der Ermächtigungsgrundlage des Art. 223 Abs. 1 Vertrag von Lissabon zu erarbeiten", so Lehne abschließend.

Für weitere Informationen:
Klaus-Heiner Lehne MdEP, Tel. +32 2 284 7047