EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein / Gegen Präferenz europäischer Produkte / Forderungskatalog des Europaparlaments
Die EU-Kommission hat heute neue Vertragsverleztungsverfahren gegen einzelne EU-Staaten eingeleitet. Unter anderem sollen Deutschland, Österreich und Griechenland wegen unvollständiger Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und ein Zwangsgeld beantragt werden. Seit Januar 2010 laufen Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung. Die drei jetzt betroffenen Mitgliedsstaaten sind die einzigen, die die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben. "Die Liberalisierung des Dienstsleistungsmarktes ist der wichtigste Reformschub der letzten zehn Jahre. Wir sprechen über 70 Prozent der europäischen Wirtschaft. Auch Deutschland muss endlich liefern", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).
Die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die seit dem 12. Dezember 2006 in Kraft ist, soll Schätzungen zufolge zu einem potenziellen Wachstum von 0,6 bis 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr in der EU führen. "Der 'Motor Binnenmarkt' kann nur dann rund laufen, wenn überall in der EU die Standards umgesetzt sind. Da gibt es nun ganz offiziellen Nachholbedarf", so Schwab.
Laut Statistiken erreichten 16 von 27 Mitgliedsstaaten das von den Staats- und Regierungschefs 2007 festgelegte Ziel eines Umsetzungsdefizits der EU-Gesetze von höchstens einem Prozent nicht. "Wir brauchen für eine gute binnenmarktpolitische Steuerung eine effizientere und zügigere Kontrolle der Umsetzung von Richtlinien. Die Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedsstaaten entschlossener einsetzen, und zwar ohne von politischen Erwägungen beeinflusst zu sein. Deshalb ist das heute verabschiedete Paket ein konsequenter und richtiger Schritt", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
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