Europaabgeordnete beschließen Reform der EU-Haushaltsordnung /
Anträge auf EU-Fördergeldern künftig Online möglich / Auszahlungsfristen verkürzt
Das Europäische Parlament hat erstmals Regeln für EU-Projektbonds festgelegt. Damit soll die EU künftig große Infrastrukturvorhaben wie grenzüberschreitende Schienen- oder Straßenverbindungen gemeinsam mit privaten Investoren finanzieren können. Die Finanzierung aus dem EU-Haushalt soll aber nur dann möglich sein, wenn Europäisches Parlament und EU-Ministerrat die Projekte vorher gebilligt haben. Dies legten die Europaabgeordneten heute in der Abstimmung in erster Lesung über die überarbeitete EU-Haushaltsordnung fest.
"Mit Projektbonds dürfen nur die Projekte gefördert werden, die von Europäischen Parlament und Ministerrat auch als förderungswürdig eingestuft wurden, und in der Lage sind, privates Kapital anzuziehen. Wir wollen nicht die Banken mit Gebühren füttern", sagte die Berichterstatterin und Sprecherin der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments, Inge Gräßle (CDU).
Das Europäische Parlament legte zudem fest, dass die EU-Kommission bei den Projektbonds auch dann für die Durchführung der Finanzierung verantwortlich sein muss, wenn private Investoren mit an Bord sind. "Die EU-Kommission muss weiter rechenschaftspflichtig bleiben. Einen Blankoscheck mit Fluchtmöglichkeit in Steueroasen darf es bei den Projektbonds nicht geben", sagte Gräßle.
Die heute vom Europäischen Parlament geänderte Haushaltsordnung sieht zudem vor, dass Anträge auf EU-Fördergelder künftig einfacher sein sollen. Bereits bewilligte Gelder sollen künftig grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen. Muss vor der Auszahlung ein Bericht eingereicht werden, soll die Frist 2 Monate betragen, lediglich bei umfangreichen Projekten darf die Auszahlungsfrist auf insgesamt 3 Monate verlängert werden. Zudem sollen Förderanträge künftig auch Online möglich sein.
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