Übergangsfrist bis 2013 voll ausschöpfen / Konjunkturabkühlung kann Lage auf dem Arbeitsmarkt eintrüben / Europaparlament fordert Aufhebung
Das Europaparlament wird heute die Mitgliedstaaten auffordern, die bestehenden Übergangsbeschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien vorzeitig aufzuheben. Aus der CDU gibt es jedoch Widerstand. "Die Bundesregierung sollte die Übergangsfrist bis Ende 2013 voll ausschöpfen. Bei der befürchteten konjunkturellen Abschwächung besteht die Gefahr von Störungen auf dem Arbeitsmarkt, besonders bei Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten und ebenso in Ostdeutschland", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Sozial- und Beschäftigungsausschusses des Europaparlaments, Thomas Mann (CDU).
"Die Mitgliedstaaten haben das Recht, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien bis 2013 einzuschränken. 2008 hat die Bundesregierung entschieden, die Einschränkungen bis zum 31. Dezember 2011 fortzuführen. Ich empfehle, trotz aller Erfolge auf dem heimischen Arbeitsmarkt die Maßnahme beizubehalten", so der CDU-Europaabgeordnete.
"Unsere Aufmerksamkeit muss zunächst dem Gelingen der vollen Freizügigkeit für die 2004 beigetreten Staaten gelten. In der Bevölkerung ist das Verständnis dafür noch zu gering. Es wird wenig getan - von Politik, Wirtschaft und Medien -, um das zu ändern. Im Dezember 2009 forderte ich die EU-Kommission in einer parlamentarischen Anfrage auf, eine detaillierte Studie über die Auswirkungen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Deutschland und Österreich für den Zeitraum ab Mai 2011 vorzulegen. Die Antwort der EU-Kommission lautete schlicht: 'Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus und hat keine negativen Nebenwirkungen auf den Arbeitsmarkt.' Das ist zu wenig. Um Verständnis und Akzeptanz zu schaffen, benötigen wir endlich neutrale wissenschaftliche Studien", sagte Mann.
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