Markus Ferber (EVP/CSU): Europapaparlament setzt harte Auflagen für Leerverkäufe durch

19.10.2011

Spekulation mit Staatsanleihen eingedämmt / Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörde / Einigung Parlament-Rat über neue EU-Verordnung

Hochspekulativen Finanzmarktgeschäften mit Staatsanleihen und Kreditausfall-versicherungen wird künftig in der EU ein Riegel vorgeschoben. Unterhändler des Europaparlaments und des Rates einigten sich gestern Abend auf eine neue EU-Verordnung zu Leerverkäufen (Short Selling). "Wir haben den Mitgliedstaaten sehr strenge EU-weite Auflagen für Leerverkäufe abgetrotzt. Das ist dringend notwendig, um destruktive Spekulation einzudämmen", sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut.

Bei Leerverkäufen von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen sind die Auflagen am striktesten. Nur wenn die Liquidität der Märkte für Staatsanleihen zum erliegen kommen sollte, sind Ausnahmen möglich. Entsprechende Anträge müssen bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA angemeldet werden. "Das kommt einem De-facto-Verbot der ungedeckten Leerverkäufe für Staatsanleihen gleich. Was enorm wichtig ist, da die bisherigen Spekulationsmöglichkeiten den Kursverfall von Staatsanleihen künstlich beschleunigen können", so Ferber.

Mit Kreditausfallversicherungen können sich Anleger gegen den Ausfall von Staatsanleihen absichern, aber auch auf eine sich verschlechternde Kreditwürdigkeit von Staaten wetten. Bei ungedeckten Leerverkäufen besitzen die Marktteilnehmer die Wertpapiere gar nicht, sondern haben sie sich nur geliehen. "Es ist im Sinne des Erfinders, dass Kreditausfallversicherungen für Staatsanleihen nur für Anleger gedacht sind, die auch Staatsanleihen halten. Alles andere ist Spekulation, die unkontrollierbare Wirkungen entfalten kann und deshalb zurecht eingedämmt wird", sagte der CSU-Europaabgeordnete.

Die neue EU-Verordnung kann nach formaler Zustimmung des Plenums des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten in Kürze in Kraft treten. Bisher gibt es unterschiedliche oder gar keine Regelungen auf nationaler Ebene für Leerverkäufe.

Für weitere Informationen:
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