Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs / Investitionen in ethisch vertretbare Alternativen lenken / Forschung mit adulten Stammzellen erfolgreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass menschliche Embryonen und daraus gewonnene Zellen nicht patentiert werden dürfen. Das Urteil wird in der EVP-Fraktion im Europaparlament mit Genugtuung aufgenommen. "Bei der Abfassung der EU-Richtlinie zu Biopatenten waren für das Europaparlament ethisch motivierte Grenzen sehr wichtig. Es ist sehr gut, dass der Gerichtshof diesem Grundsatz jetzt gefolgt ist. Wir sind für Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie, aber dabei dürfen keine menschlichen Lebewesen, auch nicht in der Frühform ihrer Entwicklung, zerstört werden", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU).
Der deutsche Forscher Oliver Brüstle hatte Ende der 90er Jahre ein Patent auf so genannte neurale Vorläuferzellen beantragt. Dagegen hatte Greenpeace Einspruch erhoben. Vom Bundesgerichtshof wurde der Fall den EU-Richtern vorgelegt, die nach mehr als einjähriger Prüfung jetzt eine Grundsatzentscheidung getroffen haben.
In dem Urteil heißt es: "Eine Erfindung ist nach Artikel 6 Abs 2 Buchstabe c der EU-Richtlinie 98/44 [Biopatent-Richtlinie] von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, die vorherige Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, in welchem Stadium auch immer die Zerstörung oder die betreffende Verwendung erfolgt, selbst wenn in der Beschreibung der beanspruchten technischen Lehre die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird. [...] Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung [...] ist ein menschlicher Embryo."
Liese erwartet, dass die Forschung sich jetzt stärker in Richtung ethisch vertretbarer Alternativen entwickeln wird. "Zellen aus dem Körper Erwachsener könnten ins Zentrum des Interesses rücken. Im Gegensatz zur embryonalen Stammzellforschung gibt es auch schon über 70 Erkrankungen, die mit so genannten adulten Stammzellen geheilt wurden. In Kürze legt die EU-Kommission ihren Vorschlag für das nächste Forschungsrahmenprogramm 2014-2020 vor. Ich hoffe, dass das heutige EuGH-Urteil ethisch vertretbare Forschungsalternative fördert", so Liese.
Für weitere Informationen:
Dr. Peter Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981