Kommissionsvorschlag erleichtert grenzüberschreitenden Handel / Vertrauen in den Binnenmarkt wird gestärkt / Wichtiger Beitrag, um Krise zu überwinden
Für grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU soll es künftig mehr Rechtssicherheit geben. Die EU-Kommission legte heute einen Vorschlag für ein Gemeinsames Kaufrecht vor. Damit greift sie eine Forderung des Europaparlaments auf, das bereits im Juni ein EU-Vertragsrecht gefordert hat, das optional und freiwillig neben den nationalen Rechtsvorschriften verwendet werden kann.
„Im Binnenmarkt findet heute ein Lotteriespiel statt, weil niemand wirklich weiß, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen anzuwenden ist. Mit dem Gemeinsamen Kaufrecht können wir endlich für Rechtssicherheit sorgen und Verbraucher und Unternehmen ermuntern, verstärkt grenzüberschreitend einzukaufen", sagte der Vorsitzende der Rechtsausschusses und Berichterstatter des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU).
„Das Gemeinsame Kaufrecht kann nur erfolgreich sein, wenn Verbraucher und Unternehmer es freiwillig wählen können. Ein hohes Verbraucherschutzniveau wird sicherstellen, dass der Verbraucher keine Abzocke befürchten muss. Und Unternehmen können auf Grundlage eines einzigen Vertrags europaweit verkaufen und müssen hierfür nicht mehr 27 verschiedene Zivilrechtsordnungen beachten“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
„Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen nun die Arbeit aufnehmen. Dies muss mit Bedacht erfolgen. Eines dürfen wir aber nicht vergessen: das Gemeinsame Kaufrecht ist ein wichtiger Beitrag, um den grenzüberschreitenden Handel anzukurbeln und die Krise zu überwinden", so Lehne.
Für weitere Informationen:
Klaus-Heiner Lehne MdEP, Tel. +32 2 284 7047