Gebietsexklusivität beim Pay-TV verstößt gegen freien Dienstleistungsverkehr / Niedrigere Kosten für Zuschauer / Schlechtere Bedingungen für Clubs
Der Vertrieb und Empfang von Pay-TV exklusiv nur für ein Land ist rechtswidrig. So lautet das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Luxemburger Richter wiesen damit eine Klage der englischen Ligavereinigung (FAPL) ab, die sich unter Berufung auf die Gebietsexklusivität gegen die Ausstrahlung von Ligaspielen in England mittels ausländischer Decoderkarten gewandt hatte.
"Nach dem Bosman-Urteil von 1995 ist das ein weiterer großer Schritt zu einem europäischen Fußballmarkt. Für die Fans ist das zunächst günstig, da die Übertragungskosten aufgrund des stärkeren Wettbewerbs und des Verlusts der Gebietsexklusivität sinken werden. Es ist aber auch abzusehen, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten von Ligen und Clubs ohne europäischen Bekanntheitsgrad eher verschlechtern werden", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Andreas Schwab (CDU).
Die FAPL hatte sich vor einem britischen Gericht konkret gegen die Ausstrahlung von Spielen der Premier League in einem britischen Pub durch eine Decoderkarte eines griechischen Anbieters gewandt. In Großbritannien hat die FAPL die Rechte für Live-Übertragungen von Ligaspielen exklusiv an den Bezahlsender "sky" vergeben. Der High Court, das höchste Zivilgericht in England, hatte die Rechtssache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
"Die sportpolitische Bedeutung des heutigen Urteils ist noch abzuwarten. Fußball muss in jedem Fall ein Volkssport bleiben, auch wenn sich die Finanzierungsstruktur durch das heutige Urteil mittelfristig erheblich ändern dürfte. Ich sehe dazu den Trend, dass der kommerzielle Profisport sich voll und ganz an die Regeln des EU-Wettbewerbsrecht halten muss."
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