Halbautomatische Sanktionen gegen Defizitsünder / Politischer Spielraum der Finanzminister eingedampft / Reform des Stabilitätspakts verabschiedet
Das Europaparlament hat ein frühzeitiges Gegensteuern bei nachlassender Haushaltsdisziplin in den Mitgliedsstaaten durchgesetzt. Die Abgeordneten verabschiedeten heute die Reform der EU-Gesetzgebung zu Sanktionen für Defizitsünder und zur besseren Koordinierung der Wirtschaftspolitik. "Künftig gibt es quasi-automatische Sanktionen und die Finanzminister können diese nicht mehr einfach wegdrücken. Die Hartnäckigkeit des Europaparlaments in den Verhandlungen hat sich ausgezahlt", sagte der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Burkhard Balz (CDU).
Im korrektiven Arm des Paktes, dem so genannte Defizitverfahren, bei dem die Überschreitung des Drei-Prozent-Ziels bei der Neuverschuldung geahndet wird, können die EU-Finanzminister künftig Sanktionsvorschläge der Kommission nur noch mit qualifizierter Mehrheit zurückweisen. Bisher war für die Annahme der Sanktionen eine solche Mehrheit erforderlich.
Beim präventiven Arm des Stabilitätspaktes, der in der Frühphase der Haushaltsentwicklung greift, sind zwei Schritte vorgesehen. Zuerst wird im Rat über die Empfehlung der Kommission zu Korrekturmaßnahmen im Haushalt eines Mitgliedstaats mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt. Wird diese nicht angenommen oder gar nicht erst behandelt, dann kann die Kommission innerhalb eines Monats diese Empfehlung wieder auf den Tisch legen. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn der Rat diesen nicht innerhalb von zehn Tagen mit der umgekehrten einfachen Mehrheit zurückgewiesen hat.
Zudem gilt künftig ein "Comply-or-Explain"-Mechanismus, der den Rat zu einer öffentlichen Erklärung verpflichtet, wenn er den Empfehlungen und Vorschlägen der Europäischen Kommission nicht folgt. "Die Politik hinter verschlossenen Türen hat nun endlich ein Ende. Wir alle haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie ernsthaft sich die Mitgliedstaaten um ihre Schuldenprobleme kümmern", so Balz.
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