Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stärken Parlamentsbeteiligung
Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer verantwortlichen Beteiligung des deutschen Bundestages an einzelnen Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms (EFSF) wird von der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament unterstützt. "Bevor die Exekutive haushaltsrelevante Garantien in erheblichem Umfang abgeben will, darf das nur mit einer vorherigen demokratischen Legitimation durch die Volksvertretung geschehen. Nun muss der Bundestag mit der Bundesregierung eine praxistaugliche Regelung zu den Karlsruher Vorgaben finden", sagte der Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten im Europaparlament, Werner Langen.
Die Karlsruher Verfassungsrichter fordern in ihrem heutigen Urteil zur Rechtmäßigkeit der Griechenlandhilfen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms eine "hinreichende parlamentarische Beteiligung in grundlegenden Haushaltsfragen", was die Übernahme von finanziellen Garantien im Falle des EFSF einschließe. Bei der Haushaltskompetenz des Parlaments handele es sich um ein "zentrales Element der demokratischen Willensbildung".
Der CDU-Europaabgeordnete begrüßte die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm und die damit verbundene Abweisung der Verfassungsbeschwerden.
Für weitere Informationen:
Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +32 2 284 7385
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel.: +32 478 215372