Antwort der Kommission auf Anfrage des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament
Nach Auffassung des zuständigen Kommissars Potočnik sind künftig EU-weit strengere Vorgaben für die Notwendigkeit einer UVP bei der Erschließung von Skigebieten anzuwenden. "Künftig werden auch Skipisten und andere Flächen, auf denen keine Baumaßnahmen durchgeführt oder Flächen modelliert werden, die aber Teil von Neuerschließungen sind, in die Berechnung mit einbezogen werden müssen," teilte der im Petitionsausschuss zuständige Europaabgeordnete Rainer Wieland mit. Er begrüßt die klarstellende Antwort der Europäischen Kommission an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, der in Folge einer Petition des Alpenschutzverbandes eine Mündliche Anfrage an die Kommission gerichtet hatte.
Aus der Antwort der Kommission geht hervor, dass für die Umsetzung und Auslegung der UVP-Richtlinie der nationale Gesetzgeber, in diesem Fall Österreich, zuständig ist. Diese Umsetzung genügt nach Auffassung der Kommission der Zielsetzung der UVP-Richtlinie nicht. Für das im Vorarlberger Skigebiet Mellau/Damüls gelegene Projekt, welches im Mittelpunkt der Petition steht, wäre nach Auffassung des Europaabgeordneten bei einer richtlinienkonformen Umsetzung im österreichischen Recht die für die Beurteilung zuständige Behörde wohl zu einer anderen Entscheidung gekommen.
"Vorarlberg hat insoweit die fehlerhafte Umsetzung der UVP-Richtlinie in Österreich korrekt angewandt", so Wieland, der sich selbst im Rahmen einer Erkundungsmission vor Ort ein Bild über die Situation gemacht hatte. Daher könne der dortigen Landesregierung kein Vorwurf gemacht werden.
Für das Wintersportgebiet Mellau/Damüls wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Da die UVP-relevante Fläche des Projekts unter dem im österreichischen UVP-Gesetz (2002) für den Bau von Skiliften festgelegten Schwellenwert von (damals) 20 ha (heute: 10ha) liegt, kamen die Behörden zu dem Schluss, dass bei diesem Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen sei. Laut Petenten seien die Flächendaten, die für die vom Projekt betroffenen Gebiete berechnet wurden, unvollständig gewesen, um dadurch eine UVP zu umgehen.
Nach der Erkundungsmission und den Erörterungen im Petitionsausschuss herrschte jedoch die Auffassung vor, dass es sich dabei ganz überwiegend um kleinere Berechnungsflächen handelte, die das Projekt schwerlich über den damals maßgeblichen Schwellenwert von 20ha gebracht hätten.
Den Löwenanteil der außen vor gebliebenen Flächen stellten jedoch die durch das Projekt neu erschlossenen Skipisten dar. Und genau diese sind vom österreichischen UVP-Gesetz ausgenommen, so lange im Zuge der Umsetzung des Projekts keine zeitweisen oder dauerhaften Geländeveränderungen stattfinden. Dies hat der zuständige Kommissar Potočnik in seinem Schreiben beanstandet.
"Es stellt sich nun die Frage, wie die klarstellende Äußerung der Kommission künftig in die Anwendung der UVP-Richtlinie generell einfließt, d.h., wie wir die EU-weite Anwendung dieser Auffassung sicherstellen. Ich werde dies in einer der nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses zur Sprache bringen," so Wieland abschließend.
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