Abstimmung mit Anwendung in USA notwendig / EU-Kommission hat heute Vorschlag für neue Eigenkapitalvorschriften veröffentlicht
"Gut ein halbes Jahr nachdem das Europäische Parlament seinen Initiativbericht zu CRD IV verabschiedet hat, haben wir nun endlich die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission zu den neuen Eigenkapitalregeln auf dem Tisch", so der CDU-Europaabgeordnete Burkhard Balz.
Als Konsequenz aus der Finanzkrise hatten die Staats- und Regierungschefs der G20 eine Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften und die Einführung eines globalen Liquiditätsstandards beschlossen. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte daraufhin im vergangenen September seine Vorschläge zu neuen Eigenkapitalanforderungen an Finanzinstitute vorgelegt (Basel III). Die Umsetzung dieser Vorschläge geschieht in der Europäischen Union über die Gesetzgebung der EU. Das Europäische Parlament hatte daher im vergangenen Oktober einen Initiativbericht über Basel III verabschiedet und die Kommission damit zur zügigen Umsetzung aufgefordert.
"Der Vorschlag der Kommission ist grundsätzlich zu begrüßen", meint Balz, der Vizesprecher der Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) im Wirtschaft- und Finanzsausschuss ist. "Wir brauchen quantitativ und qualitativ besseres Eigenkapital bei den Banken. Aber wir dürfen die enge Verzahnung von Finanz- und Realwirtschaft nicht aus den Augen verlieren. Im Hinblick auf die Anpassungsleistungen der Kreditwirtschaft, die für die neuen Anforderungen nötig werden, begrüße ich daher die von der Kommission vorgesehenen Übergangs- und Einführungsregelungen." Erfreut zeigte sich Balz auch über die rechtsformneutrale Definition des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals im Kommissions-Vorschlag. "Wichtig ist immerhin die Qualität des Kernkapitals, nicht die Rechtsform des Kreditinstituts", so Balz.
Kritischer Punkt bei der Umsetzung von Basel III bleibe - neben der Einführung einer Verschuldungsobergrenze - jedoch die Gewährleistung des internationalen Level-Playing-Fields, meint Balz. Hierzu müssten die Regelungen zu Basel III in den USA und der EU miteinander abgestimmt werden, sonst entstünden Wettbewerbsverzerrungen.
Für weitere Informationen:
Burkhard Balz MdEP, Tel. +32 2 284 7119