Nationalen Flickenteppich beseitigen und Online-Bereich einbeziehen / Forderungskatalog zur Überarbeitung der EU-Richtlinie
Künftig soll es ein auch in der Praxis einheitliches EU-Datenschutzrecht geben. Das fordert das Europaparlament in seiner heutigen Entschließung. Die Abgeordneten verabschiedeten einen Forderungskatalog an die EU-Kommission zur Überarbeitung der bestehenden EU-Datenschutz-Richtlinie. "Der Flickenteppich an Datenschutzregeln, der derzeit sowohl in Europa als auch innerhalb Deutschlands herrscht, muss dringend beseitigt werden. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit für ihre Planungen und klare Ansagen, welche Standards in allen europäischen Ländern einzuhalten sind", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Axel Voss (CDU).
"Wir fordern fraktionsübergreifend eine Stärkung der Datenschutzbehörden und eine effektive Sanktionierung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht. Daran mangelt es bisher oft, besonders im internationalen Raum", so Voss. Auch im Online-Bereich und bei den Verbraucherrechten gibt es Nachbesserungsbedarf. "Die Schaffung von Transparenz ist unerlässlich. Jeder Bürger muss jederzeit erfahren können, welche persönlichen Daten wo und für welchen Zeitraum gespeichert sind. Die Löschung oder Berichtigung muss kostenfrei und unbürokratisch möglich sein."
Auch das so genannte right to be forgotten, also die Möglichkeit, unliebsame Einträge unwiederbringlich aus dem Netz entfernen zu lassen, thematisiert die Entschließung. Hier sieht Voss große Chancen, weist aber auf die bisher fragliche technische Umsetzbarkeit des Instruments hin. "Der beste Datenschutz ist der Selbstdatenschutz. Nutzer von Onlineangeboten müssen gut überlegen, was sie preisgeben und welche Auswirkungen dies haben könnte." Die Parlamentarier fordern dazu breite Aufklärungskampagnen an Schulen und anderen Einrichtungen.
Der heutige Forderungskatalog stellt die Position des Europaparlaments zur Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie dar. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Herbst einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, den dann Europaparlament und Mitgliedstaaten beraten werden.
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