Renate Sommer (EVP/CDU): EU-Parlament beschließt bessere Lebensmittelkennzeichnung

06.07.2011

Mehr Wettbewerb zugunsten der Verbraucher / EU-Kommission legt neuen Verordnungsentwurf vor / Unterstützung im Europaparlament

Künftig wird es in der EU verbindliche Vorgaben für die Lebensmittelkennzeichnung geben. Das EU-Parlament verabschiedete heute eine neue EU-Verordnung, über die zuvor mit den Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt worden war. "Nach drei langen Verhandlungsjahren haben wir eine ausgewogene Regelung beschlossen, von der alle profitieren. Verbraucher erhalten in Zukunft wesentlich mehr und bessere Information als bisher", sagte die Berichterstatterin des Europaparlaments, Renate Sommer (CDU).

Nach den neuen Vorschriften ist die Angabe der Nährwerte in Form des Nährwertkästchens erstmals verpflichtend. Die Bezugsgröße von 100 Gramm oder Milliliter erlaubt es dem Bürger, auf den ersten Blick den Energie- und Nährwertgehalt zu erkennen. Der wachsenden Anzahl von Allergikern wird das Leben künftig durch die Hervorhebung der Allergene im Zutatenverzeichnis erleichtert. „Auch unsere Vorschläge zum Schutz vor irreführenden Angaben zeigen, wie nah wir am Verbraucher sind. Wir sorgen dafür, dass Imitate künftig deutlich auf der Vorderseite, unmittelbar neben dem Markennamen, entsprechend gekennzeichnet werden. Auch darf eine Verpackungsaufmachung nicht in die Irre führen: Lebensmittel, auf deren Verpackung etwa Früchte abgebildet sind, müssen auch Früchte enthalten, nicht nur Farbstoffe und Aromen“, so die CDU-Europaabgeordnete.

„Ein Quantensprung sind die Vorschriften zur Lesbarkeit. Durch die Einführung einer Mindestschriftgröße sowie weiterer Kriterien, wie etwa der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, wird der Konsument in Zukunft alle Informationen wirklich lesen können“, sagte Sommer. Bei allem Einsatz für Verbraucher hat das Parlament die Machbarkeit der neuen Vorschriften für Kleinbetriebe, die 80 Prozent des Lebensmittelsektors ausmachen, nicht aus den Augen verloren. "Damit die neuen Vorschriften auch für den Bäcker um die Ecke oder Restaurants machbar bleiben, sind diese Unternehmen von zahlreichen Pflichtangaben ausgeschlossen. Nicht vorverpackte Frischprodukte müssen zwar die Allergeninformation liefern, nicht aber die durch teure Analyse ermittelten Nährwerte", sagte die Berichterstatterin.

"Mit der neuen Verordnung haben wir ein gesundes Augenmaß bewiesen. Die Harmonisierung der Angaben erspart Unternehmen Bürokratie und erlaubt es in Zukunft auch dem urlaubenden Verbraucher im Ausland, die wichtigsten Informationen wiederzufinden", so Sommer.

Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +33 388 17 7383