Thomas Mann (EVP/CDU): Sozialdienstleistungen: Keine Bevormundung der Kommunen

05.07.2011

Europaparlament verschärft Druck auf EU-Kommission / Gegen EU-Rahmenverordnung / Zuständigkeiten vor Ort müssen bleiben

Das Europaparlament verschärft den Druck auf die EU-Kommission bei Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse (SDAI). "Die Kommunen in Deutschland können aufatmen, denn wir stellen uns gegen eine Bevormundung aus Brüssel. Von den Kommunen getragene Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten, Seniorendienste oder Sozialprojekte wären von Neuregelungen betroffen gewesen", sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann. 

"Eine EU-Rahmenverordnung lehnt das Europaparlament mit breiter Mehrheit ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommission sich über dieses Votum hinwegsetzt. Wir unterstrichen außerdem, dass das Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor den Binnenmarktregeln haben muss. Besonders wichtig: Die Entscheidung über Ausgestaltung, Finanzierung und Erbringung von SDAI soll in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der lokalen Behörden liegen. Das Europaparlament trägt damit der besonderen Rolle der Kommunen bei der Daseinsvorsorge Rechnung. Diese ist im Vertrag von Lissabon festgeschrieben", so Mann.

"Das Parlament hat dazu einen Vorschlag aufgegriffen, bei der Berechnung der Deminimis-Schwelle künftig das Bruttoinlandsprodukt (BIP) jedes Mitgliedstaates zu berücksichtigen, so dass künftig spezifische Grenzbeträge errechnet werden können. Die Schwelle liegt derzeit bei 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Liegen Beihilfen und Subventionen über diesem Betrag, müssen sie von der EU-Kommission genehmigt werden. Spezifische Schwellen wären ein enormer Fortschritt für Deutschland. Denn 200.000 Euro in Bulgarien sind nicht zu vergleichen mit 200.000 Euro in Deutschland. Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von zu Ländern mit niedrigem BIP dürften endlich beseitigt werden", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

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Thomas Mann MdEP, Tel. +33 388 17 7318