Andreas Schwab (EVP/CDU): EU-Verbraucherrechte: Europaparlament für mehr Sicherheit

22.06.2011

Grenzüberschreitendes Online-Shopping wird einfacher / Neue Marktchancen auch für Unternehmen / Europaparlament verabschiedet neue Richtlinie

Künftig gibt es einheitliche Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU. Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Richtlinie, über die zuvor eine Einigung mit den Mitgliedstaaten erzielt worden war. "Wir schaffen mehr Rechte und Sicherheit für die Verbraucher sowie neue Marktchancen und Sicherheit für die Unternehmen. Das gilt besonders im grenzüberschreitenden Online-Shopping", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).

Kernstück der Richtlinie ist ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbessert werden die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping, genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. "Das frustrierende Suchen nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfällt damit. Auch mit der Internetabzocke ist Schluss. Künftig muss der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben will und ihm das bewusst ist", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Nicht ganz zufrieden ist Schwab mit den für Handwerkern gefundenen Regeln: "Ein praxisnäheres Widerrufsrecht wäre hier wünschenswert gewesen. Positiv für das Handwerk ist dennoch, dass es bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Informationspflichten Erleichterungen gibt. Für mehr Bürokratie ohne mehr Wert hat niemand Verständnis." Nach der heutigen ist noch die Zustimmung des Rates erforderlich, die aber als Formsache gilt. Ab 2013 können die neuen Regeln in Kraft treten.

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