Mehr Transparenz für Verbraucher/ EU-Verordnung kommt
Die neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in trockenen Tüchern. Der Rat hat heute grünes Licht gegeben. Unter der Verhandlungsführung der Parlamentsberichterstatterin Renate Sommer hatten sich die Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedstaaten zuvor auf ein "politisches Paket" für neue EU-Standards geeinigt, das bessere und lesbare Informationen auf der Verpackung gewährleistet. "Ein Meilenstein sowohl für Verbraucher als auch für Hersteller", so Sommer.
"Unsere Bürgerinnen und Bürger werden in Zukunft weitaus mehr und bessere Informationen auf Lebensmitteln finden als bisher. Alle Pflichtangaben müssen in Zukunft lesbar sein, und das "Nährwertkästchen" wird erstmals verpflichtend. Allergenangaben sind durch Hervorhebung im Zutatenverzeichnis auf den ersten Blick zu erkennen und auch bei unverpackten Produkten des Lebensmittelhandwerks erhältlich. Außerdem gibt es künftig strenge Regeln gegen die irreführende Aufmachung von Lebensmitteln. Imitate, müssen auf der Verpackungsvorderseite in großer Schrift die ersatzweise verwendete Zutat angeben (etwa. bei Analogkäse: "hergestellt mit Pflanzenfett") und können so klar identifiziert werden", sagte die CDU-Europaabgeordnete.
Auch zum besonders kritischen Verhandlungspunkt der Herkunftskennzeichnung gab es einen vernünftigen Kompromiss: Die Herkunft von Frischfleisch wird in Zukunft angegeben. Für andere Produktkategorien, wie Milch und Milchprodukte, Fleisch in verarbeiteten Erzeugnissen und Lebensmitteln, die im Wesentlichen aus einer Hauptzutat bestehen, führt die Kommission zunächst eine Folgenabschätzung bezüglich einer möglichen Herkunftskennzeichnung durch. "Wir müssen erst feststellen, ob die Herkunftskennzeichnung etwa für die Erdbeeren in der Marmelade oder für die Tomaten im Ketchup tatsächlich machbar ist und welche Zusatzkosten daraus folgen, denn das zahlt letztendlich der Verbraucher", so Sommer.
Zu den weiteren Punkten der Einigung gehören :
- Kennzeichnung der verwendeten Pflanzenölarten im Zutatenverzeichnis (z .B. Palmöl),
- Ausnahme von alkoholischen Getränken über 1,2 Volumenprozent von der Verordnung,
- Prüfung einer möglichen Kennzeichnung oder eines Schwellenwertes für den Gehalt von Transfettsäuren durch die Europäische Kommission innerhalb von 3 Jahren,
- Ausnahme von nicht vorverpackten Produkten sowie handwerklich hergestellter Produkte aus Kleinstunternehmen von zahlreichen Angaben, um KMU vor überbordender Bürokratie zu schützen.
Nach der Zustimmung des Rates wird nun das Parlament das Kompromiss-Paket voraussichtlich am 5. Juli annehmen. "Dann steht einer EU-weiten Kennzeichnung von Lebensmitteln nichts mehr im Wege", so Sommer.
Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +32 2 284 7383