EU darf beschlossene Gesetzgebung nicht in Frage stellen / Heutiges Treffen der EU-Umweltminister
Die EU darf sich nicht dem Druck Chinas und der USA in der Frage der Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem beugen. Das sagte der Berichterstatter des Europaparlaments zum Emissionshandelssystem im Flugverkehr, Peter Liese (CDU) vor dem heutigen Treffen der EU-Umweltminister in Luxemburg. "Bereits 2008 hat die EU eine Gesetzgebung verabschiedet, die den Flugverkehr ab 2012 in das Emissionshandelssystem aufnimmt. Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der eine mit solch breiter Mehrheit verabschiedete Gesetzgebung aufgrund des Drucks von China und den USA geändert wird", so Liese.
"Europa stellt mit 500 Millionen Menschen den größten Markt der Welt dar. Wenn wir zusammenstehen, werden wir unsere Interessen wahren, auch gegenüber Drittstatten wie China. Wenn wir aber nicht einmal unsere eigene Gesetzgebung verteidigen, dann schwächen wir auch unsere Position für zukünftige harte Debatten und Verhandlungen. Tatsache ist, dass es sich hier um bereits seit langem verabschiedete Gesetzgebung handelt. Ich bin sehr froh, dass Kommissionspräsident Barroso dies noch einmal deutlich gemacht hat. Es gibt im Übrigen mehrere Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des EU-Systems mit internationalem Recht", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
"Es ist wichtig für den Klimaschutz, dass in das System auch Flüge von und nach Drittstaaten einbezogen werden und nicht nur europäische Airlines ihren Beitrag leisten müssen. Der Punkt, dass alle Flüge, die auf europäischem Boden starten oder landen in das System einbezogen sind, ist nicht verhandelbar. Unser System ist flexibel, wenn Drittsaaten vergleichbare Systeme aufbauen, aber dies darf nicht zum Nachteil der europäischen Luftfahrtindustrie geschehen. Wir können kein System akzeptieren, welches die europäischen Airlines einbezieht, Luftverkehrsunternehmen aus Drittstaaten aber ausklammert. Die EU-Gesetzgebung ist durchaus moderat. Im Vergleich zu einer 100-prozentigen Auktionierung bei anderen Industriezweigen müssen die Airlines nur 15 Prozent ihrer Rechte ersteigern. Das Reduktionsziel beträgt hier außerdem nur fünf Prozent verglichen mit dem 21-Prozent-Reduktionsziel für andere Industriezweige. Wenn Airlines und Drittstaaten die Bekämpfung des Klimawandels ernst nehmen, dürften diese sich über die europäische Gesetzgebung daher nicht beklagen", so Liese.
Für weitere Informationen:
Dr. Peter Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981