EP-Binnenmarktausschuss und Mitgliedstaaten nehmen Einigung an
Ohne eine Gegenstimme votierte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments heute für die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. "Mit der erzielten Vereinheitlichung schaffen wir mehr Rechte und Sicherheit für die Verbraucher sowie mehr Chancen und Sicherheit für Unternehmen, gerade im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr". Als Parlament waren wir in jeder Phase der Verhandlungen die treibende Kraft", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab.
Nach den erfolgreichen und schwierigen Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten hatte der Rat am Mittwoch die Einigung akzeptiert. Heute stimmten auch alle politischen Fraktionen dem Ergebnis zu. "Die Richtlinie ist ein gelungener Kompromiss zwischen Verbraucherrechten und Wirtschaftsinteressen. Wir wollten jene Bereiche regeln, die einen echten europäischen Mehrwert bringen. Das sind vor allem die Fragen des Fernabsatzes und der Haustürgeschäfte", so Schwab.
Nicht ganz zufrieden ist der CDU-Europaabgeordnete mit den für Handwerkern gefundenen Regeln: "Ein praxisnäheres Widerrufsrecht wäre wünschenswert gewesen. Positiv für das Handwerk ist dennoch, dass es bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Informationspflichten Erleichterungen gibt. Für mehr Bürokratie ohne mehr Wert hat niemand Verständnis", so Schwab.
In Deutschland wird das hohe Verbraucherschutzniveau in vielen Bereichen noch gestärkt. Für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte bekommen Verbraucher in ganz Europa ein einheitliches Widerrufsrecht - auch für digitale Produkte - von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware. Verbessert werden die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping, genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. "Das frustrierende Suchen nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfällt damit. Auch mit der Internetabzocke ist Schluss. Künftig muss der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben will und ihm das bewusst ist", sagte der CDU-Europaabgeordnete
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