Werner Langen (EVP/CDU): Eigenkapitalvorschriften von Basel III einheitlich regeln

10.06.2011

Erfahrungen von Basel II sprechen eindeutig für eine EU-Verordnung

Für europaweit gleichwertige Eigenkapitalvorschriften für Banken hat sich der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen ausgesprochen. Dies könne am effektivsten und besten durch eine EU-Verordnung, die zeitgleich in Kraft tritt, europaweit einheitlich gilt und von der europäischen Bankenaufsicht gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird, umgesetzt werden. Im Rahmen einer solchen Verordnung sei es möglich, für nationale Sondersituationen ausreichend Spielraum zu ermöglichen. Das Vorschlagsrecht habe die EU-Kommission, das Entscheidungsrecht der Finanzministerrat und das Europäische Parlament im Mitentscheidungs-verfahren.

Die Erfahrungen mit Basel II erfordern geradezu einheitliche Standards. Insbesondere in den USA, Großbritannien und Irland seien die Beschlüsse und Richtlinien spät, unvollständig oder überhaupt nicht umgesetzt worden. Einer der Gründe für die weltweite Finanzmarktkrise habe in den unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen und Aufsichtsregeln bestanden, ein anderer in den Bilanzierungsvorschriften, insbesondere in der Verschleierung von Risiken durch das "Netting" im Innerbankenverkehr.

Langen hält deshalb die Forderungen aus Deutschland nach einer EU-Richtlinie für Basel III für "kurzsichtig", "lobbygetrieben", und "nicht sachgerecht". Der jüngste Beschluss des Bundesrates, bereits vor der Vorlage eines Kommissionsvorschlages eine Verordnung rundweg abzulehnen, zeige, dass die deutschen Bankenverbände und Länderregierungen kaum noch bereit seien, die Lehren aus der Finanzmarktkrise zu ziehen und auf gleiche Wettbewerbsbedingungen zu achten. Sinnvoller wäre es, die berechtigten Anliegen der Sparkassen und Volksbanken, die überwiegend für den Mittelstand und die regionale Wirtschaft Kredite bereitstellen, in die Verordnung aufzunehmen.

Sicher sei, dass das Europäische Parlament im Mitentscheidungsverfahren eine europaweite Verschärfung der Eigenkapitalregeln nur verabschieden werde, wenn die Vorschläge auch in den USA vergleichbar umgesetzt würden. Statt sich an dem Thema "Verordnung" oder "Richtlinie" abzuarbeiten, sollten die Verbände einen klaren Forderungskatalog vorlegen, und nicht auf eine abweichende nationale Regelung setzen. Langen hält es für richtig, nur große, international tätige Banken mit Systemrelevanz vollständig in die Verordnung einzubeziehen und den unverständlichen Beschluss des Bankengremiums, auch künftig Staatsanleihen generell als "völlig risikofrei" einzustufen, zu revidieren.

Es sei auch im deutschen Interesse, wenn der nachgelagerte nationale Umsetzungsspielraum einer EU-Richtlinie entfiele. "Wetttbewerbs-verzerrungen zwischen Standorten innerhalb der EU oder zu ungunsten der Kreditinstitute aus Deutschland sind in einem EU-Finanzbinnenmarkt nicht hinnehmbar. Nur wenn die neuen Basel III Regeln durch eine Verordnung umgesetzt werden, kann eine einheitliche Anwendung der Eigenkapitalregeln sichergestellt werden", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Langen widerspricht der These, bei einer Verordnung werde im Gegensatz zu einer Richtlinie der nationale Ausgestaltungsspielraum wegfallen. "Wenn es objektive nationale Besonderheiten gibt, etwa das Drei-Säulen-System in Deutschland mit privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die eine Spezialregelung erfordern, so kann man das in die Verordnung einbauen. Die CDU/CSU-Gruppe wird daran auf jeden Fall aktiv mitarbeiten", so Langen. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission wird für den Juli erwartet.

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