Angelika Niebler (EVP/CSU): Europaparlament will praxistaugliche EU-Gesetzgebung

07.06.2011

Folgenabschätzung soll zu mehr Transparenz und Bürgernähe führen

Griechenland ist hochverschuldet, obwohl seit Jahren europäische Strukturfördermittel in das Land fließen. Wie lässt sich der Einsatz von europäischen Fördermitteln verbessern, wie die Verwendung von Mitteln besser kontrollieren? Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer auf den weltweiten Finanzmarkt? Welche Vor- und Nachteile hätte die Einführung von Euro-Überweisungen für europäische Verbraucher und Unternehmen?

Alle diese Fragen lassen sich politisch nur sachgerecht beantworten, wenn sich der europäische Gesetzgeber über die Anwendung möglicher Handlungsoptionen umfassend informiert. Für eine zuverlässige und ausgewogene Untersuchung der Gesetzesfolgen setzt sich die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler ein, deren Entschließung zur Gewährleistung von unabhängigen Gesetzesfolgenabschätzungen das Europaparlament heute verabschiedete. "Gesetze müssen transparent und bürgernah gemacht werden. Wir müssen sicherstellen, dass die unmittelbaren Folgen für die Bürger stärker berücksichtigt werden", so Niebler.

Schon lange werden Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen im Rahmen sogenannter Folgenabschätzungen ermittelt. Allerdings kritisiert Angelika Niebler die mangelnde Unabhängigkeit und Transparenz solcher Untersuchungen vor allem bei der Kommission. "Oft ist zu beobachten, dass die Ergebnisse von Folgenabschätzungen, die von der Kommission durchgeführt wurden, die von ihr bevorzugten Rechtsvorschläge nur bestätigen anstatt objektiv zu bewerten", sagte die CSU-Europaabgeordnete. So etwa wurde die Kommission im März 2010 aufgefordert, eine Folgenabschätzung über die Einführung einer europäischen Transaktionssteuer vorzulegen. Dieser Aufforderung kam die Kommission nicht nach, sondern legte ihren eigenen Vorschlag für eine Finanzaktivitätssteuer vor, die sie selbst bevorzugt.

Um auch im Parlament den Gesetzgebungsprozess zu optimieren, wird dieses künftig eigene Gesetzesfolgeabschätzungen durchführen. Dort sollen insbesondere die unmittelbaren Folgen für die Bürger stärkere Berücksichtigung finden. Der Konsultationszeitraum soll von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Neben einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse zählen auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen. Für die Parlamentspraxis wichtig ist, dass bei Kommissionsvorlagen auch die Option des Nichthandels geprüft werden soll.

Für weitere Informationen:
Dr. Angelika Niebler MdEP, Tel. +33 388 17 7385