Einigung zwischen Europaparlament und Rat in greifbarer Nähe
Mehr Sicherheit für Verbraucher beim Einkauf im Internet, einheitliche Regeln für Anbieter und keine Verringerung des Verbraucherschutzes: In der abschließenden Verhandlungsrunde zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat über die Verbraucherrechte-Richtlinie, die Montag Abend in Strassburg stattfand, konnte in fast allen Punkten eine Einigung erzielt werden. "Der Rat wäre gut beraten, das ausgewogene Kompromissangebot des Parlaments anzunehmen, denn mit der breiten Vereinheitlichung der Verbraucherrechte machen wir für Händler und Verbraucher gleichermaßen einen positiven Schritt im Binnenmarkt nach vorne", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU). "Die Verbraucherrechte werden angehoben, gleichzeitig geben wir den Unternehmen eine praxisorientierte Sicherheit für ihren Geschäftsgang über die Grenzen. Das gemeinsame Europa ist einen Schritt weitergekommen - und das ist gerade in diesen Monaten ein großer Erfolg", so der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion.
In den seit Monaten intensiv geführten Verhandlungen sind Rat und Parlament weit aufeinander zugegangen. Der 2008 vorgestellte Richtlinienentwurf der Kommission wurde auf ein gutes Maß gestutzt: "Wir wollten jene Bereiche regeln, die einen echten europäischen Mehrwert bringen. Das sind vor allem die Fragen des Fernabsatzes und der Haustürgeschäfte. Hier gibt es einen klaren grenzüberschreitenden Bezug und damit einen ebenso klaren Vorteil für den europäischen Binnenmarkt", betont Schwab.
Nicht vollständig zufrieden zeigte sich Schwab mit den für Handwerker gefundenen Regeln: "Der ursprünglich vom Parlament gefasste Beschluss wurde deutlich eingeschränkt. Der Ministerrat war leider nicht sehr bemüht, handwerksfreundliche Regelungen zu unterstützen, die Barrieren abbauen und sich an der Arbeitsrealität orientieren." Als dennoch wesentliche Erfolge für den Mittelstand bezeichnete Schwab, dass die Definitionen des Fernabsatzvertrages sowie des Haustürgeschäfts so gefasst werden konnten, dass die große Mehrheit der Handwerkerverträge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Gleichzeitig gibt es Erleichterungen bei den Informationspflichten für Kleinaufträge, Geschäfte des täglichen Bedarfs sind überhaupt von den Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen. "Das sind Regeln mit Augenmaß und Realitätssinn, die auch funktionieren. Für mehr Bürokratie ohne mehr Wert hat niemand Verständnis", so Schwab.
In Deutschland wird das hohe Verbraucherschutzniveau in vielen Bereichen noch gestärkt. Für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte bekommen Verbraucher in ganz Europa ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware. Verbessert werden die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping, genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. "Das frustrierende Suchen nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfällt damit. Auch mit der Internetabzocke ist Schluss. Künftig muss der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben will und ihm das bewusst ist. Das bedeutet das Aus für gefährliche Internetbetrügereien, die nur scheinbar gratis Dienstleistungen wie Horoskope oder Klingeltöne anbieten und den Verbraucher danach mit Rechnungen und Klagen bedrohen", umreißt Schwab zentrale Verbesserungen der Richtlinie.
Mit der erstmaligen Einführung harmonisierter Bestimmungen für Informationspflichten und Widerrufsrecht bei digitalen Produkten beschreitet die Richtlinie auch wichtiges Neuland. "Wir definieren digitale Produkte nicht, lassen daher für technische Entwicklungen den notwendigen Platz. Gleichzeitig bekommen die Verbraucher mehr Sicherheit beim Kauf und Download. Hier hat das Parlament für einen ganz wichtigen Zukunftssektor gute Bestimmungen durchsetzen können."
Für weiter Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 2 284 7938