Mitgliedstaaten entscheiden LKW-Geltungsbereich/Zweckbindung der Einnahmen aufgeweicht
Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich im Vorfeld in einem Kompromiss über die neue Berechnung der Wegekostenrichtlinie. Das Europäische Parlament verabschiedete heute den Gesetzestext, der eine "starke Empfehlung" in Richtung der Mitgliedstaaten, die Mautgelder in ein nachhaltiges Verkehrssystem zu investieren, beinhaltet.
"Den Mitgliedstaaten wird mit diesem Satz eine Hintertür offen gehalten, die Mauteinnahmen für das Stopfen aller möglichen Haushaltslöcher zu benutzen anstatt die Gelder in den Transportsektor zu investieren. Die Instandhaltung der Verkehrswege bleibt dann weiter auf der Strecke. Diese Politik verhindert, Europas Straßen verkehrssicherer zu machen", kritisiert Dieter-Lebrecht Koch, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament.
"Die EU-Länder sollten es als Verpflichtung sehen, die Mauteinnahmen vollständig zurück in die Straße zu investieren. So profitieren endlich die Straßennutzer von einer verbesserten Infrastruktur und die Akzeptanz für die Gebühren wird dadurch in der Öffentlichkeit erhöht", so Werner Kuhn, stellvertretender Koordinator im Verkehrsausschuss.
Des Weiteren werden sogenannte externe Kosten wie zum Beispiel Luftverschmutzung in der Mautabgabe erhoben.
"Die Einbeziehung der Luftverschmutzung in die Mautabgaben führt nur zu einer Verteuerung selbst emissionsärmerer Fahrzeuge. Damit werden Transportunternehmen die Finanzmittel für Neuinvestitionen entzogen. Besser wäre es, Anreize zur Flottenerneuerung zu schaffen wie beispielsweise durch eine emissionsorientierte Kfz-Steuer oder einer nach Abgasstufen differenzierten LKW-Maut", erklären die Europaabgeordneten.
Zudem bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, Kleinlaster zwischen 3,5t und 12t von der Wegekostenrichtlinie auszunehmen.
"Ich bin strikt dagegen, dass die Maut ab 3,5 Tonnen eingeführt wird. Denn diejenigen, die am meisten damit belastet würden, sind die Handwerker sowie die kleinen- und mittelständischen Unternehmen, die ohnehin schon unter einem enormen Kostendruck leiden", erklärt Kuhn.
Den Mitgliedstaaten obliegt ebenso die Entscheidung, auf welchen parallel zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN) liegenden Ausweichstrecken sie Maut erheben.
"Damit wird das ursprüngliche Ziel einer Maut, Verkehrstarife in allen Mitgliedstaaten zugunsten einer Annäherung und Regulierung des Wettbewerbs der EU-Länder einander anzunähern, ad absurdum geführt. Das ist eine Katastrophe für die Entwicklung eines starken Binnenmarktes", erklärt Koch abschließend.
Für weitere Informationen:
Büro Dr. Dieter-L. Koch, MdEP, Tel.: +33-3-88177761
Büro Werner Kuhn, MdEP, Tel.: +33-3-88177215
EVP-Pressestelle, Stella Mancini, Tel.: +33-3-88172911 oder +32 - 473 - 866138 (mobil)