Keine Rückzahlung von nicht ausgegeben Haushaltsmitteln, wenn falsch ausgezahlte EU-Gelder nicht eingezogen werden / Überarbeitung des Beamtenstatuts gefordert / Entlastung des EU-Haushalts 2009
Das Europäische Parlament fordert Sanktionen für EU-Staaten, die zu Unrecht ausgezahlte Fördermittel nicht wieder einziehen. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die falsch ausgezahlte Projektgelder aus der EU-Kasse nicht eintreiben, sollen keine Rückzahlung von nicht ausgegebenen Haushaltsmitteln bekommen, forderte heute eine Mehrheit der Europaabgeordneten in der Abstimmung über die Entlastung des Kommissionshaushalts 2009.
"Bisher haben die EU-Staaten keinen Anreiz, falsch ausgezahlte EU-Fördergelder wieder einzutreiben. Deshalb muss ihnen die EU bei der Jahresendabrechnung die Quittung präsentieren: entweder sie treiben falsch ausgezahlte Gelder wieder ein, oder sie bekommen die ihnen zustehenden Rückflüsse aus dem EU-Haushalt nicht ausgezahlt", betonte die CDU-Europaabgeordnete und Haushaltskontrollexpertin Inge Gräßle (CDU).
Darüber hinaus forderte das Europäische Parlament in der heutigen Abstimmung auch eine Überarbeitung des EU-Beamtenstatuts. Die EU-Kommission müsse eine "umfassende Modernisierung" des Beamtenstatuts vorlegen, die die Abschaffung überholter Leistungen und Zulagen einschließt.
Vor allem Sonderleistungen wie die zusätzlichen Urlaubstage für Heimreisen seien nicht mehr zeitgemäß, so Grässle. So seien der Kommission 2009 durch diese Form des Sonderurlaubs 100.401 Arbeitstage verloren gegangen, was fast 4 Tagen pro Mitarbeiter oder 530 Planstellen entspreche. Nötig sei darüber hinaus eine Abschaffung des Überstundenausgleichs in der Kommission: "Wer mehr als 10.000 Euro netto im Monat verdient, bei dem sind Überstunden im Gehalt inbegriffen", so Gräßle. Tatsächlich wurde dieser 2010 von rund der Hälfte der Mitarbeiter der Besoldungsgruppen AD12 bis AD16 (Referatsleiter, Direktoren und Generaldirektoren) in Anspruch genommen, und entsprach 19.185 Tagen oder 96 Stellen.
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