Daniel Caspary (EVP/CDU) und Godelieve Quisthoudt-Rowohl (EVP/CDU): Investitionsschutzabkommen mit Drittländern sollen bestehen bleiben

10.05.2011

EVP-Fraktion setzt Rechtssicherheit bei Investitionsabkommen mit Drittstaaten durch / Erste Lesung im Europäischen Parlament

Bestehende Investitionsabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten und Ländern außerhalb Europas sollen weiter gültig bleiben. Dies setzte die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament bei der heutigen Abstimmung in erster Lesung über den Umgang mit bestehenden Investitionsabkommen durch. Diese regeln die Bedingungen für Investitionen vor allem in Entwicklungsländern oder für ausländische Investoren in Europa. Mit dem Lissabon-Vertrag fällt die Investitionspolitik in die Zuständigkeit der EU und muss deshalb neu geregelt werden.

"Die vertraglich festgelegten Bedingungen für deutsche Investoren im Ausland und ausländische Niederlassungen innerhalb der EU dürfen nicht rückwirkend über Bord geworfen werden", so der Sprecher der EVP-Fraktion im Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments, Daniel Caspary (CDU) und die CDU-Europaabgeordnete Godelieve Quisthoudt-Rowohl.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission in ihrem Verordnungsentwurf vorgesehen, dass alle bestehenden Investitionsabkommen überprüft werden müssen. "Eine solche Einzelfallprüfung würde eine enorme Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen bedeuten. Dies könnte in diesen heutigen Krisenzeiten die Bereitschaft zu investieren noch verringern", warnten Caspary und Quisthoudt-Rowohl.

Nun soll die EU-Kommission zwar überprüfen können, ob die bestehenden Verträge EU-Recht achten. Eine allgemeine Neuzulassung ist aber nicht zwingend notwendig. Die Kommission gibt an, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insgesamt mehr als 1 000 bilaterale Investitionsabkommen mit Drittstaaten geschlossen haben. Dazu zählen unter anderem Garantien für Investitionsbedingungen innerhalb der EU oder für Investitionen europäischer Unternehmen außerhalb Europas.

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