Informierte Patienten fördern / Werbung verbieten / Europäischer Gerichtshof stützt Position des Europaparlaments
Arzneimittelhersteller dürfen die Beipackzettel von Medikamente ins Internet einstellen, auch wenn diese verschreibungspflichtig sind. Es handelt sich dabei nicht um unzulässige Werbung, wenn Text und Aufmachung unverändert übernommen werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. "Die Entscheidung der Richter ist ein erster Schritt im Sinne einer besseren Information für mündige Patientinnen und Patienten in Europa", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese (CDU).
"Ich sehe keinen Grund warum ein von unabhängigen Behörden geprüfter Beipackzetteln nicht online zugänglich sein sollte, wenn der Patient konkret und ohne Aufforderung danach sucht. Damit können Patienten den Beipackzettel online und in ihrer eigenen Sprache abrufen, wenn sie ihn mal verlieren sollten oder im Ausland ein Medikament verschrieben bekommen", so der CDU-Europaabgeordnete und Arzt.
"Diese unabhängigen und geprüften Informationen sind auch für die Patienten besser als zahlreiche im Internet auffindbare Fehlinformationen, welche zur Verunsicherung beitragen. Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist und bleibt aber nach deutschem und europäischem Recht richtigerweise verboten", so Liese.
"In den USA hat man mit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sehr negative Erfahrungen. Diese führt dazu, dass vor allem teure und nebenwirkungsreiche Medikamente verschrieben werden. Das Europäische Parlament hat sich im Zuge der Neuordnung der EU-Regeln zur Patienteninformationen schon nachdrücklich für die vom EuGH bestätigte Linie ausgesprochen."
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Dr. med. Peter Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981