Andreas Schwab (EVP/CDU): EU-Verbraucherrechte: Flexibilität fürs Handwerk nötig

05.05.2011

Ausnahmen
für Kleinaufträge und Eilreparaturen angestrebt / Kritik am Rat /
Bürokratiewust vermeiden /
Erste Verhandlungsrunde Europaparlament-Rat

Für
Handwerksbetriebe sind Ausnahmen oder Erleichterungen bei der künftigen
EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten notwendig. Das sagte der zuständige
Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU), nach der ersten
Verhandlungsrunde zwischen Europaparlament und Rat. "In diesem Punkt gibt
es bisher nicht genügend Bewegung bei den Mitgliedstaaten. Wenn der Rat alle
Haustürgeschäfte im Anwendungsbereich der neuen Richtlinie haben möchte, muss
es in der Richtlinie selbst eine flexible und handwerkerfreundliche Lösung
geben, insbesondere für Kleinaufträge und eilbedürftige Reparaturen", so
Schwab.

Nach Beschlusslage
des Europaparlaments vom 24. März soll der Großteil der Handwerkerverträge
bereits vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Für die übrigen
Handwerksleistungen fordert das Parlament mit breiter Mehrheit flexible
Lösungen im Bereich der Informationspflichten und Ausnahmen vom Widerrufsrecht
bei Notfallreparaturen oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den
Handwerker einbestellt. Diese Regelungen sind bislang im Text des Rates nicht
vorgesehen.

"Insbesondere
Handwerker - und damit die Kleinbetriebe - dürfen nicht mit zu vielen
bürokratischen Pflichten überfrachtet werden. Es kann nicht sein, dass ein
Handwerker erst zwei Wochen warten muss, bevor er mit den Arbeiten beginnen
kann, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Vertrag widerrufen wird. Das ist auch
nicht im Sinne der Verbraucher, die eine dringende Handwerkerleistung sofort an
Ort und Stelle brauchen. Und Ziel ist es doch auch, dass die kleinen und
mittleren Unternehmen die Vorteile des Binnenmarktes vollständig nutzen können.
Das bringt insbesondere in Grenzgebieten auch mehr Auswahlmöglichkeiten für die
Verbraucher", sagte Schwab.

Für
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