Trotzdem wachsam bleiben / Kontrollen verschärfen / Strafen bis 500.000 Euro / Kommission lehnte Untersuchung ab
Auf den deutschen Arbeitsmarkt wird nach der Aufhebung der Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit kein Massenandrang zukommen. Das sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann. "Am 1. Mai wird unser Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den östlichen Beitrittsländern von 2004 geöffnet. Das bedeutet konkret, dass sie keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen, auch für Auszubildende fällt diese Pflicht weg. Viele Bürger beschleicht das mulmige Gefühl, dass Deutschland ein Massenandrang bevorsteht. Prognosen von Arbeitsmarktexperten sprechen dagegen. So rechnet die Bundesagentur für Arbeit mit einer Zuwanderung von 100.000 bis maximal 150.000 Menschen. Das klingt sehr viel, ist aber wenig. Zum Vergleich: Bereits 2010 wurden in Deutschland rund 78.000 Arbeitsgenehmigungen an Bürger aus den östlichen Beitrittsländern erteilt. Das war notwendig, weil oftmals in Deutschland keine entsprechenden Bewerber zur Verfügung standen. Zusätzlich gab es 2010 rund 286.000 Arbeitsgenehmigungen für Saisonkräfte, die etwa. bei der Wein-, Erdbeer- oder Spargelernte halfen", so Mann.
Der CDU-Europaabgeordnete sieht den deutschen Arbeitsmarkt gut gerüstet: "Die Einführung von Mindestlöhnen in zahlreichen Branchen war der richtige Schritt, um Lohndumping zu verhindern. Trotzdem müssen wir wachsam bleiben: Die Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen durch den Zoll muss ab Mai verschärft, sein Personal aufgestockt werden. Verstößt ein Arbeitgeber gegen den Mindestlohn, können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Liegen Unterlagen über Arbeitszeiten und Sozialversicherung nicht vor, sind bis zu 30.000 Euro fällig."
"Ich bin dafür, dass die Folgen der Öffnung des Arbeitsmarktes auf Deutschland genau analysiert werden. Ich hatte die EU-Kommission im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage bereits 2010 aufgefordert, eine solche Analyse in geeignetem Abstand zum 1. Mai durchführen zu lassen. Das lehnte sie mit der Begründung ab, dass in Untersuchungen von 2004 und 2008 festgestellt wurde, dass die Öffnung der Arbeitsmärkte in anderen EU-Mitgliedstaaten keine negativen Nebenwirkungen gehabt habe. Statt Äpfel mit Birnen zu vergleichen, hätte ich mir mehr Sorgfalt im Umgang mit diesem Thema gewünscht", sagte Mann.
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