Renate Sommer (EVP/CDU): Lebensmittelkennzeichnung: Ausnahmen für Kleinbetriebe

19.04.2011

Die zuständige Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die Lebensmittelkennzeichnung, Renate Sommer, begrüßt die Entscheidung des Umweltausschusses, nicht vor verpackte und handwerklich hergestellte Lebensmittel sowie Restaurantessen weitgehend von verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften auszunehmen. Übertriebene Anforderungen würden insbesondere Handwerks- und Familienbetriebe vor große Herausforderungen stellen und so Arbeitsplätze gefährden. Deshalb seien die nun beschlossenen Ausnahmen ohne Alternative.

"Mit den heute beschlossenen Ausnahmeregelungen bleiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch für Familien- und Handwerksbetriebe machbar," erklärt Sommer. "Der `Bäcker um die Ecke` ist schlichtweg nicht in der Lage für sein täglich wechselndes Angebot an Torten und Backwaren den genauen Nährwert zu berechnen oder sämtliche Zutaten aufzulisten. Deshalb haben wir nicht vorverpackte Lebensmittel, mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung, vollständig von den verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen."

Nach dem Votum des Umweltausschusses müssen aber auch Kleinstunternehmen, die handwerklich hergestellte Lebensmittel in vorverpacktem Zustand in den Handel bringen, nur begrenzt Angaben machen. Betriebe, die nicht mehr als zehn Mitarbeiter und eine Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro haben, können auf die kostspielige Nährwertanalyse im Labor verzichten. Bieten diese Unternehmen Produkte am Produktionsort zum direkten Verkauf an, entfallen weitere Kennzeichnungspflichten. Dazu zählt auch der frisch vorverpackte Fleischsalat.

"Kleine und mittelständische Unternehmen machen 80 Prozent des Lebensmittelsektors in der EU aus. Weltfremde Anforderungen würden deshalb zu noch mehr Bürokratie führen und so zigtausend Arbeitsplätze gefährden. Mit den Ausnahmen haben wir deshalb eine praxistaugliche Lösung gefunden", so Sommer. "Durch die klare Definition handwerklich hergestellter Lebensmittel schließen wir darüber hinaus eine Gesetzeslücke und schützen die Vielfalt an regionalen Spezialitäten in Europa."

"Mit dem Votum sind wir unserem Auftrag gefolgt und haben unsere Praxis- und Bürgernähe unter Beweis gestellt. In den kommenden Verhandlungen mit dem Ministerrat wird sich zeigen, ob auch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten das Wohl des Lebensmittelhandwerks im Blick haben. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns bei der endgültigen Abstimmung im Juli auf die von uns angestrebten Ausnahmen einigen können", sagte Sommer.

Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +32 2 284 7383