Überarbeitung für EU-Richtlinie für
mehr Grundrechteschutz sinnvoll /
Leutheusser-Schnarrenberger setzt sich über geltendes Recht hinweg
Als "ausgewogenen und
insgesamt zielführend" hat der Stellvertretende EVP-Fraktionsvorsitzende
Manfred Weber (CSU) die heute von der Kommission vorgestellte Evaluierung der
EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten bewertet. "Es ist
klar, dass das Instrument an sich sinnvoll ist und beim Kampf gegen
Schwerstkriminalität und Terror genutzt werden muss", sagte der
CSU-Europaabgeordnete und lobte die Offenheit der Kommission für eine
Weiterentwicklung der Richtlinie anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung in
einigen Mitgliedstaaten. "Ich halte es für richtig und notwendig, dass der
Grundrechteschutz und die Eingriffshürden erhöht werden."
Die EVP
erwarte die baldige Vorlage einer novellierten Fassung der Richtlinie durch die
Kommission, damit die Unsicherheiten aus der Debatte verschwinden. "Bis dahin
muss die Kommission aber auch dafür sorgen, dass geltendes EU-Recht durch die
Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Dass die deutsche Justizministerin die
Umsetzung geltenden europäischen Rechts verweigert, ist nicht akzeptabel und
legt die Axt ans europäische System. Überdies hat Frau
Leutheusser-Schnarrenberger Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, die nach
Bewertung der Kommission gegen europäisches Recht verstoßen. So können wir in
Europa nicht miteinander arbeiten", so Weber
Die
aktuelle Bewertung der Kommission decke sich im Wesentlichen mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. "Deutschland könnte
die Debatte maßgeblich mitgestalten, indem es eine grundrechtskonforme Umsetzung
der Speicherung als Gesetzt beschließen würde. Damit wäre Deutschland Vorbild
für die EU-Novellierung", sagte der stellvertretende Vorsitzende der
EVP-Fraktion
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